Alkohol, Drogen und Medikamente am Steuer

Blaulicht Was alles die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt

Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug lenken will, muss dazu in guter geistiger Verfassung sein. Diverse Substanzen wirken sich negativ auf die Fahrtüchtigkeit aus - und sind daher verboten oder der Konsum ist diesbezüglich durch Grenzwerte eingeschränkt.

Wie sich Gesetze unterscheiden können: In der DDR galt stets ein totales Alkoholverbot hinter dem Steuer. Im Westen hingegen gab es zunächst eine Grenze von 1,5 Promille, die nach und nach verringert wurde - von 0,8 Promille (1973) bis zum heutigen deutschlandweiten Wert von 0,5 Promille (seit 2001).

Doch nicht nur Alkohol kann die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. Allein bei uns in Sachsen wurden 2022 fast 1.800 Autounfälle unter Alkoholeinfluss verzeichnet. Doch was gilt derzeit überhaupt? Und welche Substanzen werden erfasst? Wir zeigen es euch.

Warum Fahren unter Substanzeinfluss gefährlich und reglementiert ist

Es ist prinzipiell nur erlaubt, nüchtern ein Kraftfahrzeug (ferner Fahrräder) zu lenken. Denn zahlreiche Substanzen können in unterschiedlicher Form die Fahrtüchtigkeit beeinflussen, dazu zählen die folgenden Punkte:

  1. sensomotorische Wahrnehmung
  2. Reaktionsgeschwindigkeit
  3. Entscheidungsprozesse und Informationsverarbeitung im Gehirn
  4. Risikobereitschaft bzw. Gefahreneinschätzung
  5. motorische Präzision

Je nach Substanz werden nur einzelne Faktoren beeinträchtigt. Deutlich häufiger sind jedoch mehrere davon betroffen. Alkohol etwa wirkt sich gleich auf die gesamte Bandbreite negativ aus. Sämtliche Stoffe, die die Fahrtüchtigkeit beeinflussen können, werden hierzulande unter dem Begriff psychoaktive bzw. psychotrope Substanzen zusammengefasst.

Selbst wenn Grenzwerte gelten, so drohen schon in niedrigeren Bereichen Strafen, wenn jemand auffällig fährt oder gar einen Unfall verursacht!

 

Welche Substanzen am Steuer reglementiert werden

Bislang haben wir in diesem Text nur allgemein von "Substanzen" gesprochen und dabei Alkohol etwas hervorgehoben - mit Absicht. Die Verkehrsstatistiken zeigen, dass Alkohol, was die Fälle von substanzbezogener Fahruntüchtigkeit anbelangt, am häufigsten für die Unfallursache verantwortlich ist. Doch auch verschiedene Drogen oder Medikamente sorgen für Beeinträchtigungen der Fahrtüchtigkeit.

Gerade letzteres ist vielen nicht immer bewusst. Die unterschiedlichsten Medikamente von Schmerzmitteln über Augentropfen bis hin zu Erkältungsmitteln oder Präparaten gegen Allergien können die Fahrsicherheit negativ beeinflussen. Hier gibt ein Blick in die Packungsbeilage Aufschluss darüber, ob nach der Einnahme noch ein Fahrzeug gelenkt werden darf, oder nicht.

Zudem können Wechselwirkungen zwischen unterschiedlichen Medikamenten, oder bei der Einnahme von Präparaten und dem Konsum von Alkohol auftreten.

 

Wie Grenzwerte definiert werden

Was die Fahrtüchtigkeit anbelangt, stehen Wissenschaftler wie Gesetzesmacher vor einer schwierigen Tatsache:

  • Einerseits hängt die Wirkung einer Substanz sehr stark von unterschiedlichsten individuellen Faktoren ab. Dazu gehören beispielsweise Tagesform, Gewöhnungsgrad, Magenfüllstand, Konsumform sowie Körpergewicht eines Konsumenten.
  • Andererseits muss es verbindliche fixe Grenzwerte gelten, die für alle gleichermaßen gelten, weil nur das den rechtsstaatlichen Grundsätzen der Gleichbehandlung entspricht.

Der Konsum einer ähnlichen Menge Alkohol kann deshalb bei verschiedenen Personen zu unterschiedlichen Promillegehalten führen - und sich entsprechend unterschiedlich auf die Fahrtüchtigkeit auswirken. Aus diesem Grund gibt es die Möglichkeit, Fahrer zu belangen, die unterhalb des Grenzwerts liegen, wenn sie dennoch auffällig unterwegs sind.

Schon geringe Mengen als das gesetzliche Maximum können die Fahrtüchtigkeit unbemerkt beeinflussen und womöglich tödliche Unfälle nach sich ziehen!

Doch wie werden diese Grenzwerte definiert? Hierzu kommen zwei unterschiedliche Methoden zum Einsatz:

  • Alkohol: Gemessen werden die Einheiten Reinalkohol auf die tausendfache Blutmenge (Promille, ‰).

1 Promille = 0,1 Prozent. 0,5 Promille sind demnach 0,05 Prozent Alkoholanteil in einer beliebigen Menge Blut.

  • Drogen: Gemessen wird das Gewicht der Substanzmenge pro Milliliter Blut (Nanogramm pro Milliliter, ng/ml). Je nach Substanz gelten unterschiedliche Grenzwerte, die entweder streng interpretiert werden oder als Bemessungsgrundlage gelten.

Normalerweise gilt nur ein Bluttest als gerichtsfest. Details dazu finden sich in der entsprechenden sächsischen Verwaltungsvorschrift. Allerdings können beispielsweise Teststreifen, Atemalkoholmessgeräte und Ähnliches einen ausreichenden Anfangsverdacht liefern, um dann einen Bluttest durch einen Richter anordnen zu lassen.

Das sind die wichtigsten Grenzwerte

  • Alkohol: 0,5 Promille ist die reguläre Grenze. Ab 0,3 Promille kann bei auffälligem Fahren oder Unfällen der Führerschein entzogen werden. 1,1 Promille gilt selbst ohne Auffälligkeit als Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit.
  • Drogen: Welche Substanzen dazu zählen, wird in einer Anlage zu §24a des Straßenverkehrsgesetzes aufgelistet. Je nach Droge gelten unterschiedliche Grenzwerte. Der einzige weitgehend festliegende Wert ist der für Cannabis - 1 ng/ml. Bei anderen Substanzen gibt es lediglich Grenzwertempfehlungen. Rein auf den Straßenverkehr bezogen muss es dann jedoch zu Ausfallerscheinungen kommen, bevor eine Verurteilung möglich ist.
  • Medikamente: Sehr viele legale Medikamente (darunter solche, die zu den Drogen zählen, aber einzelnen Patienten legal verabreicht werden) können die Fahrtüchtigkeit wie erwähnt ebenfalls aufheben. Geschätzt ist dies bei rund einem Sechstel aller Medikamente der Fall. Allerdings gibt es deutschlandweit kein Gesetz, welches das Fahren unter diesem Einfluss explizit reglementiert. Das schützt jedoch nicht vor (einzelfallabhängigen) Strafen.

Sonderfall Führerscheinneulinge: Unter anderem gelten für Fahranfänger in der Probezeit für alle Substanzen strenge 0,0-Prozent-Werte!

Alkohol, Drogen und ihre Wirkweise

Als besonders problematisch und vieldiskutiert gelten die Wirkweisen einiger Drogen. Bei Alkohol ist sie dagegen gut bekannt und berechenbar:

  1. Die Aufnahme findet fast ausschließlich in oraler Form durch Trinken statt.
  2. Die Absorption erfolgt dadurch über die Mundschleimhaut, den Magen (hauptsächlich) und den Darm.
  3. Nach dem Konsum erfolgt eine 30- bis 60-minütige Aufbauphase. Danach ist der Alkohol vollständig im Körper verteilt, die Wirkung maximal.
  4. Anschließend wird der Alkohol mit Werten von 0,1 bis 0,2 Promille pro Stunde abgebaut.

Dies bedeutet, wer mit 1,5 Promille stark betrunken ist, kann in etwa damit rechnen, dass der Blutalkoholwert nach etwa 15 Stunden wieder bei Null liegt.

Anders bei Drogen und verschiedenen Medikamenten. Sie unterscheiden sich nicht nur deutlicher in ihrer Wirkung. Auch die vielfältigen Konsumformen, die davon abhängige Wirkzeitpunkte und -zeiträume beeinflussen die Stärke der Beeinträchtigung. Gerauchter Cannabis etwa wirkt rasch, aber eher kurz. Wird die Substanz hingegen gegessen, baut sich die Wirkung viel langsamer auf und kann ebenso länger anhalten.

Nicht einfacher wird es, weil bei manchen Drogen das Risiko für sogenannte "Flashbacks" besteht. Nachdem die Droge zwar eigentlich abgebaut ist, kann der Konsumenten einen urplötzlicher Echorausch erleben.

Eine Schwierigkeit bei der aktuellen Legalisierungsdebatte rund um Cannabis bezieht sich direkt auf das Thema Fahruntüchtigkeit.

Übrigens: Selbst wenn ihr berauscht mit dem Fahrrad angehalten werdet, kann dennoch der KFZ-Führerschein aberkannt werden. Bei Alkohol gelten dabei 1,6 Promille als üblicher Grenzwert. Bei Drogen sind die Verwaltungsbehörden oft empfindlicher und nehmen aufgrund des Konsums eine generelle Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen an.

 

  Newsletter abonnieren

Euer News-Tipp an die Redaktion