Das E-Rezept ist da - Doch wie funktionierts?

Anikas Einblick BLICK.de klärt über neues Verfahren auf

Anikas Einblick
Deutschland. 

Seit 1. Januar 2024 ist es offiziell für gesetzlich-versicherte Patienten da: Das E-Rezept. Wer 2024 bereits einen Arztbesuch in einer Praxis hinter sich hat, hat es sicher schon mitbekommen: Schluss mit ausgedruckten rosa Zettelchen. Manche Arztpraxen arbeiten auch schon einige Monate länger mit dem E-Rezept, seit Anfang Januar ist es aber Pflicht. Was das bedeutet und was Patienten und Patientinnen beachten müssen, erfahrt ihr hier:

Die Umstellung auf E-Rezepte (Elektronisches Rezept) ist vor elf Tagen geschehen. Verschreibungspflichtige Arzneimittel (ugs. rosa Rezept) können nun mit einem elektronischem Rezept eingelöst werden, für Gesetzlich-Versicherte. Privatpatienten müssen sich noch etwas gedulden, man geht aber davon aus, dass dies im Laufe des Jahres angepasst wird. Privatrezepte (ugs. grünes Rezept), wie beispielsweise die Antibaby-Pille, und nicht-verschreibungspflichtige Rezepte sind noch nicht komplett als E-Rezept erhältlich, werden aber auch im ersten Halbjahr 2024 vollständig als E-Rezept erhältlich sein.

Doch wie funktioniert das Ganze jetzt?

Ein E-Rezept wird vom Arzt nach Besuch in der Praxis oder Online-Sprechstunde auf einem Server freigegeben und mit dem Patienten verknüpft. Es gibt drei Wege, wie der Patient dann sein Medikament erhalten kann, also das E-Rezept einlösen kann:

  1. Er geht mit seiner elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in eine Apotheke. Dort wird die Krankenkarte eingelesen und der Patient identifiziert. Das Rezept, was auf dem E-Rezept-Server hinterlegt ist, sieht die Apotheke und kann das Medikament aushändigen.
  2. Außerdem gibt es einen Ausdruck beim Arzt mit einem QR-Code. Scannt die Apotheke den QR-Code gilt das ebenfalls als Identifizierung. Dies ist vor allem bei Vorlagen in einer Versandapotheke geeignet, wenn man nicht über die App verfügt. Aktuell stellen Mediziner den Ausdruck zusätzlich gern aus, falls etwas mit dem neuen System nicht funktioniert. 
  3. An dritter Stelle gibt es die App "Das E-Rezept". Die App kann man sich im normalen App-Store herunterladen. Außerdem muss man in seinem Smartphone-Einstellungen "NFC" (mit der man beispielsweise auch bargeldlos bezahlen kann) aktivieren, damit die Krankenkarte (die auch NFC-fähig sein muss)* muss beim Anhalten auf der Rückseite gelesen werden kann. Allerdings erweist sich die App als aufwendiger in der Registrierung, da man eine PIN (persönliche Identifikationsnummer) von seiner Krankenkasse benötigt. Diese bekommt man, indem man der Krankenkasse einen Besuch abstattet oder man sie über den Onlinezugang der Krankenkasse beantragt, sodass die PIN als Brief nach Hause gesendet wird.

Es ist möglich die Krankenkarte von z.B. Verwandten in die Apotheke mitzunehmen und deren Medikamente mit dem E-Rezept abzuholen. Doch man sollte beachten, dass wenn in der Zwischenzeit ein medizinischer Notfall der Verwandten eintritt, hat diese Person ihre Gesundheitskarte nicht vor Ort. Deshalb empfehlen Ärzte nur selbst die E-Rezepte mithilfe der Gesundheitskarte abzuholen oder stattdessen die App zu nutzen, denn hier kann man auch Familienverbände registrieren. 

*erkennt man, an dem Funkwellensymbol oben in der Mitte der Vorderseite der Karte

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