Deutscher ESC-Song wird zensiert

"Always On The Run" Beim deutschen Vorentscheid für den "Eurovision Song Contest" konnte sich Sänger Isaak Guderian mit seinem Lied "Always On The Run" durchsetzen und wird Deutschland in Schweden vertreten. Doch aufgrund von ESC-Vorgaben muss der 29-Jährige nun den Songtext ändern.

Am 11. Mai steht wieder der jährliche "Eurovision Song Contest" an, der dieses Mal in Schweden stattfinden wird. Dabei wird Deutschland durch Sänger Isaak Guderian vertreten, der den deutschen Vorentscheid mit seinem Song "Always On The Run" gewann und von sich überzeugen konnte. Für seine Teilnahme in Malmö musste der 28-Jährige nun textliche Änderungen vornehmen. Grund dafür ist eine Zensur seitens des ESC.

Beim "Eurovision Song Contest" müssen sich die Sängerinnen und Sänger an strenge Regeln halten. So sind unter anderem politische Botschaften und Kraftausdrücke in Songtexten verboten. Da es in der ersten Strophe von Guderians Lied "No one gives a sh.t about what's soon to come" (Auf Deutsch: "Niemand schert sich um das, was bald kommt") heißt, musste er diese Zeile umschreiben, wie "Bild" berichtete. In einem YouTube-Video, welches den Auftritt des Musikers beim Vorentscheid zeigt, wurde das Wort "sh.t" bereits ausgeblendet.

"Das kriegen wir hin, kein Problem"

Guderian selbst zeigte sich gelassen: "Wir haben uns Gedanken darüber gemacht, wir haben es auch zensiert. Das kriegen wir hin, kein Problem. Da kommt dann irgendwie so ein 'sch ...' oder so."

Laut internationalen Medienberichten wird auch der Song der israelischen Kandidatin Eden Golan momentan genauer unter die Lupe genommen. In ihrem Lied "October Rain" singt sie über den das Hamas-Massaker am 7. Oktober in Israel. Nun überprüft die European Broadcast Union, ob dieser Beitrag eine politische Botschaft enthält - was laut den ESC-Regeln nicht erlaubt ist.

"Es sei darauf hingewiesen, dass der israelische Rundfunk nicht die Absicht hat, das Lied zu ersetzen", äußerte sich Israels öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt KAN: "Israel wird nicht an dem Wettbewerb teilnehmen, wenn die Europäische Rundfunkunion ihn nicht genehmigt."

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