Hotels werden zur Kasse gebeten

Kosten Neue Beherbergungssteuer in Chemnitz tritt in Kraft

Chemnitz. 

Chemnitz. Ab 1. Januar 2024 gilt in Chemnitz die Beherbergungssteuer.

Meldepflicht für Beherbergungseinrichtungen in Chemnitz

Betreiber von Beherbergungseinrichtungen in Chemnitz sind verpflichtet, bis zum 31. Januar 2024 ihren Beherbergungsbetrieb dem Kassen- und Steueramt der Stadt Chemnitz mitzuteilen. Die ist dies ab Freitag, dem 1. Dezember, online über das Portal Amt24 möglich. Alternativ sind im Dienstleistungsportal der Stadt Chemnitz (Thema Steuern und Zahlungsverkehr - Beherbergungsteuer) die entsprechenden Formulare hinterlegt.

Neue Satzung für Beherbergungsteuer in Chemnitz beschlossen

Der Chemnitzer Stadtrat hatte am 22. März 2023 die Satzung über die Erhebung einer Beherbergungsteuer in der Stadt Chemnitz beschlossen. Unter Beherbergungseinrichtungen fallen Hotels, Motels, Gasthöfe, Pensionen, Ferienunterkünfte und ähnliche Beherbergungsstätten, Campingplätze sowie Wohnmobilstandplätze, insofern besondere Sanitärräume angeboten werden. Das Kassen- und Steueramt weist darauf hin, dass neben den klassischen Beherbergungseinrichtungen auch möblierte Wohnräume, die auf diversen Buchungsportalen angeboten werden, als Beherbergungseinrichtung zählen.

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