Interessengemeinschaft "Tanzen in Sachsen" will gegen Verbot klagen

Protest Tanzschulen dürfen nicht mit Individual-Unterricht starten

Sie stehen infolge der Corona-Krise und den damit verbundenen Betriebsschließungen am Abgrund ihrer Existenz, vor der Vernichtung von Lebenswerken und zahlreichen Arbeits- und Ausbildungsplätzen. Und nun droht ihnen auch noch ein Bußgeld. In der letzten Woche schlossen sich 100 Institutionen aus dem Tanz-Bereich zusammen und riefen die Interessengemeinschaft (IG) "Tanzen in Sachsen" ins Leben. Ihr Ziel: die Öffentlichkeit und die Politik über die Bedeutung der Branche für die körperliche und geistige Gesundheit aufklären und Lösungsvorschläge für einen sicheren Tanzbetrieb zu unterbreiten.

Zudem gab die Interessengemeinschaft bekannt, dass sie am 19. April mit "Individual-Unterricht" gemäß der zu diesem Zeitpunkt gültigen sächsischen Corona-Schutzverordnung starten wollte. Doch daraus wurde nichts. Als Reaktion auf die mediale Präsenz erhielt die IG Tanzen in Sachsen durch das sächsische Staatsministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt schriftlichen Gegenwind.

Nach erfolgter Verlängerung des Lockdowns müssen Tanzschulen bis auf Weiteres geschlossen bleiben. Bei Verstößen sei mit einem Bußgeld zu rechnen. "Es wird nach wie vor die Gleichberechtigung außer Acht gelassen. Selbst mit einem tagesaktuellen Negativ-Test ist kein Individual-Unterricht möglich", kritisiert die Interessengemeinschaft. Sie will nun gegen die Zwangsschließungen klagen. Als Argument nennt sie eine Ungleichbehandlung mit anderen Kulturanbietern, wie zum Beispiel Musikschulen - dort ist Individual-Unterricht erlaubt.

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