Polizeieinsätze Am Wall: Angriff mit Elektroschocker und Glasflasche

Blaulicht Zwei gefährliche Vorfälle im Einkaufsmarkt

Chemnitz-Zentrum. 

Chemnitz-Zentrum. Die Polizei kam Mittwochabend in der Straße Am Wall in einem Einkaufsmarkt gleich zweimal zum Einsatz.

Angriff mit Elektroschocker

Zunächst war es gegen 19.20 Uhr im Kassenbereich des Marktes zu einer Auseinandersetzung zwischen einem 32-Jährigen und einem Unbekannten gekommen. Dabei hatte der Unbekannte den 32-Jährigen mit einem Elektroschocker angegriffen. Als ein 36-jähriger Sicherheitsmitarbeiter auf das Geschehen aufmerksam wurde, flüchtete der Unbekannte und ließ dabei den Elektroschocker fallen.

Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung

Der 36-Jährige stellte den Schocker sicher und verständigte die Polizei. Der 32-Jährige blieb augenscheinlich unverletzt. Die Polizei ermittelt indes wegen gefährlicher Körperverletzung.

Trotz Hausverbot: Versuchter Schlag mit Glasflasche

Wenig später verständigte der 36-jährige Sicherheitsmitarbeiter des Einkaufsmarktes erneut die Polizei. Gegen 19.45 Uhr hatte ein ihm bekannter Mann trotz Hausverbotes den Markt betreten, woraufhin der 36-Jährige zu ihm ging, um auf das geltende Hausverbot aufmerksam zu machen und dieses durchzusetzen. Doch statt dem Betretungsverbot nachzukommen, holte der Mann unvermittelt zum Schlag mit seiner in der Hand befindlichen Glasflasche aus. Der 36-Jährige konnte ausweichen und den Angreifer bis zum Eintreffen der Beamten festhalten.

Mann in Gewahrsam genommen

Bei der Feststellung seiner Identität wurde der Gestellte gegenüber den Einsatzkräften verbal ausfällig und handgreiflich. Bei ihm handelt es sich um einen 38-Jährigen mit tunesischer Staatsangehörigkeit. Zur Unterbindung weiterer Straftaten nahmen die Beamten des Polizeireviers Chemnitz-Nordost den Mann in Gewahrsam und brachten ihn auf ein Polizeirevier. Beim Transport im Funkwagen trat der 38-Jährige um sich. Verletzt wurde dabei niemand. Nach einigen Stunden wurde der 38-Jährige aus dem Gewahrsam entlassen. Die Ermittlungen wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, gefährlicher Körperverletzung sowie Hausfriedensbruch gegen den Tunesier dauern indes an.

 

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