Sachschaden von 20.000 Euro nach missglücktem Wendemanöver

Blaulicht Illegales Überfahren der Fahrstreifenbegrenzung

Eine 56-Jährige befuhr am Dienstag mit einem PKW Audi die Kalkstraße stadtauswärts und wendete mit ihrem Auto zwischen der Oberfrohnaer Straße und der Auffahrt zur A72 trotz durchgezogener Linie.

 

Kollision beider Fahrzeuge

Die nachfolgende 18-jährige Fahrerin eines PKW VW wollte an dem Audi vorbeifahren beziehungsweise diesen überholen, überfuhr dazu ebenso die Fahrstreifenbegrenzung und kollidierte auf der Gegenfahrbahn mit dem im Wendevorgang befindlichen Audi.

 

Niemand wurde verletzt

Verletzt wurde bei dem Unfall niemand, jedoch summiert sich der Sachschaden an den Fahrzeugen auf rund 20.000 Euro.

 

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