So süß ist der Erdmännchennachwuchs im Chemnitzer Tierpark

zoo Das erwartet Besucher:innen aktuell im Tierpark

Seit der vergangenen Woche ist der neue Nachwuchs bei den Erdmännchen zeitweise auf der Anlage zu sehen. Am 20. Juli entdeckten die zuständigen Tierpflegerinnen erstmals die Jungtiere in ihrer Wurfbox.

Mit dem aktuellen Nachwuchs umfasst die Gruppe im Chemnitzer Tierpark nun zwölf Tiere. In der Wildbahn können die sehr geselligen Tiere auch in Kolonien von bis zu 40 Individuen zusammenleben.

Erdmännchen sind wie die meisten Raubtiere Nesthocker, d.h. sie verlassen erst nach einer gewissen Zeit den schützenden Bau, in dem sie zur Welt kamen. Hinzu kommt, dass Erdmännchen bei der Geburt Augen und Ohren noch geschlossen haben. Diese öffnen sich erst nach circa zwei Wochen.

Mittlerweile erkunden die Jungtiere auch schon fleißig die Anlage - immer unter den wachsamen Augen der Familienmitglieder. An der Aufzucht des jüngsten Nachwuchses beteiligen sich nämlich alle Tiere einer Kolonie. Die Jungtiere ziehen sich auch immer mal für eine Pause in eine der Höhlen zurück, wo sie von der Mutter noch gesäugt werden.

Die kleinen Raubtiere gehören unbestritten zu den absoluten Besucher-Lieblingen im Tierpark Chemnitz.

Fremdfütterungen von Zootieren nehmen wieder zu Der Tierpark Chemnitz ist während der sächsischen Sommerferien trotz einiger coronabedingter Einschränkungen gut besucht. Leider häufen sich mit dem Anstieg an Besucher:innen auch die unerlaubten Fremdfütterungen der Tiere in der Einrichtung. Viele Besucher:innen glauben, den Tieren (und dem Tierpark) etwas Gutes zu tun. Oder sie möchten die Tiere durch das Füttern aktivieren. Einige vermuten sicherlich auch, dass sie durch das Entrichten des Eintrittes ein Anrecht darauf zu haben.

Grundsätzlich sollte man keine fremden Tiere ohne Wissen und der Erlaubnis des Besitzers bzw. Halters füttern, egal ob im Zoo, im Wildpark, auf der Koppel des Bauern, auf dem Teich oder über den Gartenzaun des Nachbarn. Jedes Individuum hat seinen Speiseplan, der in Quantität und Qualität des Futters ausgewogen ist, und jede Abweichung kann schädlich sein. Verdauungsstörungen, Verfettung, Verhaltensabweichungen, Misslingen therapeutischer Fütterung etc. sowie auch die Irritation des Halters (warum frisst mein Tier heute nicht?) sind die Folge. Im schlimmsten Fall werden die Tiere krank oder sterben gar durch das für sie falsche oder zu reichliche Futter.

Im Tierpark sollte man das Füttern der Tiere ausschließlich den Tierpfleger:innen überlassen. Sie durchlaufen eine anspruchsvolle dreijährige Ausbildung, die unglaublich vielfältig ist, und wissen, was ihre Schützlinge fressen dürfen und wie viel davon gesund ist und ob vielleicht die Tierärztin eine Diät verordnet hat.

Auf das generelle Fütterungsverbot wird in der Besucherordnung des Tierparks hingewiesen, die die Besucher:innen mit dem Kauf der Eintrittskarte und dem Betreten der Einrichtung anerkennen. Vielfältige Hinweise, auch mit Piktogrammen, finden sich zudem im Gelände.

Bei Zuwiderhandeln gegen das Fütterungsverbot wird folglich gegen die Besucherordnung verstoßen, das kann einen Verweis aus dem Gelände bis hin zum Hausverbot nach sich ziehen.

Kommt ein Tier zu Schaden, kann der Verursacher für eine Sachbeschädigung (Tiere gelten als Sachen) haftbar gemacht werden.

Liegt eine versuchte oder fahrlässige Tierquälerei oder sonstige Tiermisshandlung vor, wird diese nach dem Tierschutzgesetz geahndet.

Daher sollte sich jede/r einzelne Besucher:in sehr gut überlegen, was das eigene Handeln für Konsequenzen haben könnte.

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