Sommerliches Grillvergnügen? Auf diesen neun Flächen ist es offiziell erlaubt

Stadt Ab Waldbrandwarnstufe 3 dürfen die Plätze aber nicht mehr zum Grillen genutzt werden

Die warmen Temperaturen nutzen derzeit viele Menschen, um mit Freunden sowie Familie zusammen zukommen und gemeinsam zu grillen. Dies ist nicht nur auf der heimischen Terrasse möglich, sondern auch an einigen ausgeschriebenen öffentlichen Orten. Die Stadt Chemnitz hält für das Grillvergnügen in den öffentlichen Grün- und Parkanlagen neun Grillflächen vor. Diese Flächen sind die Festwiese im Küchwaldpark, die Schloßteichinsel im Bereich des Pavillons und der Uferpark. Im Stadtpark steht die Wiese im Vogelschen Park, das Wiesen-Areal nahe des Großen Stadtparkteiches sowie das Wiesen-Areal am Südring zur Verfügung. Aber auch die Chemnitzer Straße gegenüber des Kauflandes, der Park Kappel und das Wiesen-Areal am Wasserschloß Klaffenbach zählen zu den neun Grillflächen der Stadt. 

Unbedingt Waldbrandwarnstufe beachten

In der Grünanlagensatzung §3 (1) Punkt 5 ist das Grillen auf diesen öffentlichen Grillplätzen ab Waldbrandwarnstufe 3 unbedingt zu unterlassen ist und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Am 7. Juni um 6:30 war lediglich Waldbrandgefahrenstufe 1 ausgerufen. Doch aufgrund der Erfahrungen des zurückliegenden Sommers weist das Grünflächenamt darauf hin, sich vor dem Grillvergnügen unbedingt bezüglich der aktuellen Waldbrandgefahrenstufe zu informieren. Diese kann unter folgendem Link abgerufen werden: www.mais.de/php/sachsenforst.php.

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