Urteil für "Schalom"-Angreifer gefallen

Justiz 2018 wurde Chemnitzer Restaurant angegriffen

Es war ein schwarzer Tag für Uwe Dziuballa und sein Lokal "Schalom" an der Karl-Liebknecht-Straße: am Abend des 27. August 2018 hatte eine zehnköpfige Gruppe Pflastersteine in das Restaurant geworfen, einer davon traf den Inhaber an der Schulter. Außerdem gab es nach seiner Aussage antisemitische Beschimpfungen der Angreifer. Der Vorfall hatte deutschlandweit für Aufsehen gesorgt, da in jener Zeit auch rechte Ausschreitungen mit einer Vielzahl an Beteiligten im Chemnitzer Zentrum stattfanden.

Urteil vom Amtsgericht Chemnitz

Vor genau einem Jahr wurde vor dem Amtsgericht Chemnitz gegen einen 30-jährigen Deutschen aus Niedersachsen verhandelt, der an den Ausschreitungen vor dem jüdischen Restaurant beteiligt gewesen sein soll. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, aus einer Personengruppe von mindestens zehn Menschen heraus Pflastersteine gegen das Gebäude geworfen zu haben. Am Gebäude entstand Sachschaden, der Wirt des Restaurants wurde durch einen Stein am Oberkörper getroffen und erlitt Verletzungen. Der durch die Generalstaatsanwaltschaft angeklagte Sachverhalt war als "gefährliche Körperverletzung und Landfriedensbruch im besonders schweren Fall und Sachbeschädigung zur Hauptverhandlung" zugelassen worden, informierte damals Amtsgericht Chemnitz. Der Angeklagte ging in Berufung.

Urteil vom Landgericht Chemnitz

Jetzt ist das Urteil im Berufungsprozess des Angeklagten bekannt gegeben worden. Doch anders als das Amtsgericht sah das Landgericht keinen Fall von schwerem Landfriedensbruch, da dem Verurteilten nur ein kleiner Kieselstein als "Wurfgeschoss" zugeordnet werden konnte und es im Umfeld auch keine größeren Steine gab. Statt zwölf Monaten Freiheitsstrafe gibt es nun zehn Monate auf Bewährung. Da der Mann Familienanschluss, Ausbildung und Arbeit hat, wurde eine Bewährungszeit von drei Jahren festgesetzt. Außerdem muss der Täter 1500 Euro an den Verein "Aktion Sühnezeichen Friedensdienste" zahlen. Der Angeklagte hatte das Urteil angenommen. Dies ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

Revision der Generalstaatsanwaltschaft

Die Generalstaatsanwaltschaft in Dresden hat Revision gegen das vom Landgericht Chemnitz gemilderte Urteil eingelegt. Nach Eingang der schriftlichen Urteilsgründe werde geprüft, ob dieses Rechtsmittel weiterverfolgt werde, teilte die Behörde am Freitag in Dresden mit.

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