Urteil gefällt: 32-Jähriger stach nach Kuss mehrfach auf 15-Jährige in Keller ein

Beziehungstat Urteil: 8 Jahre Haft und 25.000 Euro Schmerzensgeld

Chemnitz/Annaberg-Buchholz. 

Am Mittwoch, 8. Februar, wurde das Urteil gegen einen 32-Jährigen am Landgericht Chemnitz gefällt. Er hat Anfang Juni 2022 eine 15-Jährige in einen Keller geschleppt und mit einem Messer lebensgefährlich verletzt. Die Anklage lautet "versuchter Mord". 

Update 13.40 Uhr: Das Landgericht entschied: Der Täter erhält das Urteil von 8 Jahren Haft und 25.000 Euro Schmerzensgeld. Der Angeklagte entschuldigte sich bei seinem Opfer.

Was war geschehen?

Am frühen Freitagabend (3. Juni 2022) wurde die Polizei von Anwohnern zu einem Mehrfamilienhaus ins Wohngebiet Adam Ries gerufen. Dort wurde eine Jugendliche mit lebensbedrohlichen Stichverletzungen im Hausflur liegend aufgefunden. Die schwer verletzte 15-Jährige wurde umgehend medizinisch versorgt und schließlich mit einem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus geflogen, wo eine Not-Operation notwendig wurde. Anschließend lag die Schülerin mehrere Tage im künstlichen Koma. Nach Angaben ihrer Mutter wurden bei dem Angriff unter anderem der Kehlkopf zertrümmert und die Stimmbänder zertrennt.

32-jähriger Mieter geriet direkt unter Tatverdacht

Wie sich weiter im Rahmen der vor Ort aufgenommen Ermittlungen herausstellte, hatte sich die 15-Jährige im Mehrfamilienhaus mit einem 32-jährigen Mieter gegen 17.40 Uhr getroffen. Es bestand der dringende Tatverdacht, dass er der Jugendlichen die Stichverletzungen zugefügt hatte und anschließend aus dem Haus geflüchtet war. Im Zuge weitreichender Fahndungsmaßnahmen konnte der Tatverdächtige am folgenden Samstag, gegen 9.55 Uhr, in Annaberg-Buchholz festgenommen werden. Die Kriminalpolizei hatte die Ermittlungen aufgenommen.

Vor Gericht schildert das Opfer die Tat

Vor Gericht schilderte die 15-Jährige jenen Abend Anfang Juni in Annaberg-Buchholz mit blasser Stimme: Er habe sie gepackt, im Keller an die Wand gedrückt und versucht zu küssen. Als sie sich wehrte, habe er gesagt: "Wenn ich dich nicht haben kann, kriegt dich keiner. Du wirst jetzt sterben." Dann habe er ein Messer gezückt und ihr in Hals und Brust gestochen.

Laut Anklage hat ihr der Mann zudem mehrfach gegen den Kopf getreten und erst von ihr abgelassen, als sie sich tot stellte. Dann habe er den Kellerraum abgeschlossen und die Jugendliche ihrem Schicksal überlassen. Trotz lebensbedrohlicher Verletzungen habe sie die Tür einschlagen und sich ins Treppenhaus schleppen können. Dort wurde sie schließlich gefunden. Laut Staatsanwaltschaft hat sie nur durch schnelle ärztliche Hilfe überlebt.

Angeklagter gesteht Tat - Er habe einen Aussetzer gehabt

Der Angeklagte sitzt in Untersuchungshaft, zum Prozessauftakt gestand er den Angriff. Er habe ihr zunächst nur Angst machen wollen, damit sie ihren Eltern nichts von seinem versuchten Kuss erzähle, sagte er. Es sei nicht sein Ziel gewesen, ihr zu schaden. Doch dann habe er einen Aussetzer gehabt. Erst als sie am Boden lag, sei ihm klar geworden, was er gemacht habe. Sein Anwalt äußerte sich überzeugt, dass die Beweisaufnahme nicht den Tatbestand des versuchten Mordes, sondern der gefährlicher Körperverletzung ergeben werde. Das Urteil wird für den 8. Februar erwartet.

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