Urteil im Prozess: Sie warfen Gullydeckel auf die A72

Gericht Tat im Februar: Wurf von Gullydeckeln und Toilettenbecken auf Autobahn

Chemnitz. 

Chemnitz. Was bisher geschah: Die Staatsanwaltschaft Chemnitz hat gegen zwei 20 und 23 Jahre alten Männer sowie eine 20-jährige Frau Anklage an die Jugendkammer des Landgerichts Chemnitz erhoben. Der Prozess hatte Mitte September in Chemnitz am Landgericht begonnen. Den Angeklagten wird zur Last gelegt, aufgrund gemeinschaftlichen Tatplans am 6. Februar 2023 gegen 22.45 Uhr ein Waschbecken sowie drei schwere Feldsteine von einer Brücke auf die A72 (Fahrtrichtung Leipzig) geworfen zu haben.

Prozess beginnt 

Ihnen war dabei bewusst, dass es aufgrund der eingeschränkten Sichtverhältnisse zur Nachtzeit und der dadurch herabgesetzten Reaktionsmöglichkeiten der Verkehrsteilnehmer auch zu tödlichen Kollisionen kommen könnte. Wie von den Angeschuldigten beabsichtigt, kollidierten daraufhin fünf PKW sowie ein LKW mit den Gegenständen und es entstanden an den Fahrzeugen erhebliche Sachschäden. Drei Wochen später, am 27. Februar 2023 gegen 22.25 Uhr, warfen die Angeschuldigten wiederum von einer nur wenige Kilometer entfernten Autobahnbrücke einen Gullydeckel, drei schwere Feldsteine und ein Toilettenbecken auf die darunter verlaufende A72 (BLICK.de berichtete).

Der Prozess gegen die drei angeklagten Eric J., Jason Till R. und Jenna N. hat begonnen. 

Urteil gefallen

Am 20. Dezember wurde das Urteil im Prozess gefällt: Die zwei Männer wurden wegen des versuchten Mordes schuldig gesprochen, der jüngere von beiden muss viereinhalb Jahre in Haft, der ältere fünfeinhalb Jahre. Die Frau bekam zwei Jahre auf Bewährung. Mit dem Urteil wich Mularczyk von der Forderung der Staatsanwaltschaft deutlich nach oben ab.

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