Juristin fordert Berücksichtigung des Impfstatus bei Triage

recht Deutsches Institut für Menschenrechte erklärt, Impfstatus darf bei einer Triage kein Kriterium sein.

Die Rechtswissenschaftlerin Tatjana Hörnle fordert bei einer möglichen Triage in den Kliniken den Impfstatus der Patienten zu berücksichtigen.

Unter dem Begriff Triage wird in der Notfall- und Katastrophenmedizin die Einteilung von Verletzten oder Erkrankten im Fall eines Massenaufkommens von Patienten verstanden. Ärzte und Sanitäter müssen dann entscheiden, welche Patienten sie zuerst behandeln.

Ethisch höchst umstritten

Eine Priorisierungsentscheidung lasse sich - gleiche Erfolgsaussichten einer Behandlung vorausgesetzt - darauf stützen, "dass eine entscheidungsfähige, volljährige Person wesentlich oder gar ausschließlich durch eigenes Verhalten ihre Notlage verursacht hat", argumentiert die Juristin dem Bericht zufolge. In der Triage-Debatte sei es die vorherrschende Meinung, "dass das Vorverhalten von Patienten bei Behandlungsentscheidungen nicht zu berücksichtigen sei". Dies gelte jedoch nur für Normallagen, aber "nicht für den tragischen Extremfall", sagt Hörnle. Unter den extremen Zwängen einer Pandemie sei dies "eine hinreichende Begründung, um andere Erkrankte zu priorisieren", so Hörnle, und einem etwaigen Losverfahren vorzuziehen.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hatte kürzlich erklärt, der Impfstatus dürfe bei einer Triage kein Kriterium sein.

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