Saftige Strafen bei gefälschten Impfpässen

Justiz Geschäft mit falschen Nachweisen boomt - Fälschern und Nutzern droht Gefängnis

Auf der beliebten deutschen Nordseeinsel Sylt eskaliert derzeit die Corona-Lage. Die Inzidenz liegt bei 1500, fast 600 Menschen befinden sich in Quarantäne. Viele Infektionen gehen auf eine Weihnachtsfeier mit 120 Gästen zurück. Obwohl nur Geimpfte und Genesene mit aktuellem Corona-Test oder dem Impfnachweis einer zusätzlichen Booster-Impfung teilnehmen durften, wurde ein Viertel der Gäste später positiv auf das Coronavirus getestet. Nach ersten Informationen vermutet die Polizei, dass bis zu drei Personen mit gefälschten Impfpässen Einlass erhalten haben. "Die Ermittlungen zum Fall laufen", sagt ein Polizeisprecher. Auch in Sachsen sind vermehrt gefälschte Impfpässe im Umlauf. Allein im Dezember wurden mehr als hundert neue Verfahren gegen Impfpass-Betrüger eröffnet. Dabei ist seit Ende November das Strafmaß solcher Delikte - auch für falsche Genesenen-Nachweise oder Corona-Tests - klar geregelt.

Bis zu fünf Jahre Haft

Wer einen Impfausweis fälscht, einen gefälschten Impfpass vertreibt oder nutzt, kommt nach dem neuen Infektionsschutzgesetz nicht mehr glimpflich davon. Schon die Vorlage eines gefälschten Impfausweises ist jetzt immer nach Paragraf 277 des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar, egal, ob sie gegenüber einer Behörde, einer Versicherung, einem Restaurant oder im Fitnessstudio erfolgt. Das kann eine Geldstrafe oder bis zu ein Jahr Gefängnis nach sich ziehen. Zugleich soll laut Gesetzgeber eine Urkundenfälschung nach Paragraf 267 StGB vorliegen. Deren Höchststrafe liegt dann schon bei fünf Jahren. Doch die Auswirkungen können am Ende sogar existenzvernichtend sein, wenn durch das Ermittlungsverfahren oder die Verurteilung der Verlust des Arbeitsplatzes oder eine verhinderte Gewerbeausübung folgen. Die Fälschung eines Impfpasses ist nach dem Gesetz eine Straftat und kein Kavaliersdelikt, sie zieht ein Strafverfahren nach sich. 

Schon die Vorbereitung ist strafbar

Strafbar ist laut Strafgesetzbuch natürlich auch die Herstellung gefälschter Dokumente. In Paragraf 275 StGB heißt es dazu: "Wer die Herstellung eines unrichtigen Impfausweises vorbereitet, indem er in einem Blankett-Impfausweis eine nicht durchgeführte Schutzimpfung dokumentiert oder einen auf derartige Weise ergänzten Blankett-Impfausweis sich oder einem anderen verschafft, feilhält, verwahrt, einem anderen überlässt oder einzuführen oder auszuführen unternimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Wie hoch die Geldstrafen für Nutzer und Fälscher ausfallen, lässt das Gesetz offen. Tausende Euro Strafe für Fälscher sind jedoch keine Seltenheit. 

Geschulte Apotheken

Doch vor allem in den Apotheken muss die Fälschung des Papierausweises auffallen, bevor jemand sein digitales Impfzertifikat bekommt. Gabriele Overwiening, Präsidentin der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, geht in einem Interview mit Deutschlandfunk davon aus, dass Apothekerinnen und Apotheker die meisten Fälschungen erkennen. Auch deswegen, weil sie Routine mit der Prüfung von Rezepten hätten. Merkwürdige Unterschriften oder ein Impftermin vor der Herstellung des Impfpasses seien meist die ersten Anhaltspunkte dafür, dass eine Fälschung vorliegt. Zudem haben viele Sticker, wie beispielsweise die von Biontech, ein Wasserzeichen. Die Chargennummer ist auch nicht einfach irgendeine Kombination an Zahlen. Falls im Impfausweis keine weiteren Impfungen außer der Covid-Impfung eingetragen sind, werde ebenfalls sehr genau geprüft. Bei Unklarheiten werde die Polizei verständigt, die im Verdachtsfall ein Ermittlungsverfahren einleitet.

Die Kommunen haben in der Corona-Krise vermehrt Angebote mit verifizierten Corona-Impfstoffen für Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung gestellt. Auch der neue Impfstoff Novavax soll noch im Januar in Sachsen bereitgestellt werden. Weitere Informationen zu COVID-19 und gefälschten Impfpässen auf blick.de 

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