17,9 Millionen Euro Fördermittel für Umbau des Aqua Marien in Marienberg

Neu Geplante Modernisierung und Erweiterung des Freizeitbades

Marienberg. 

Marienberg. Wirtschaftsstaatssekretär Thomas Kralinski hat am heutigen 22. Dezember im Beisein der Staatsministerin für Kultur und Tourismus, Barbara Klepsch, in Marienberg einen Fördermittelbescheid an die Betreibergesellschaft des Freizeitbades Aqua Marien übergeben.

Das Freizeitbad zieht viele Touristen an

Staatssekretär Kralinski: "Ich freue mich, dass wir dieses wichtige Investitionsvorhaben noch zum Ende dieses Jahres fördern können. Es wird Strahlkraft für die gesamte Region Südwestsachsen entfalten. Das Freizeitbad Aqua Marien ist ein überregional bekanntes und renommiertes Bad, das ganzjährig viele Touristen anzieht. Auch deshalb liegt uns die Förderung der Modernisierung des Bades sehr am Herzen."

Finanzielle Unterstützung durch den Freistaat Sachsen

Der Freistaat Sachsen und der Bund unterstützen die Freizeitbad Aqua Marien GmbH bei der umfassenden Modernisierung und Erweiterung des Freizeitbades in der Großen Kreisstadt Marienberg. Dafür erhält die Betreibergesellschaft einen Förderbescheid in Höhe von knapp 17,9 Millionen Euro aus dem Programm "Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW-Infra). Das sind 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Gesamtsumme der Investition einschließlich Eigenanteil beträgt 21,68 Millionen Euro. Zu den zahlreichen geplanten Modernisierungs- und Erweiterungsmaßnahmen gehören die energieeffiziente Gestaltung der technischen Anlagen und Anbauten für einen Wasserspielplatz, einen Rutschenbereich sowie für ein Kursbecken. Auch der im Bad integrierte Saunabereich wird erneuert.

Seit 1997 existiert das Freizeitbad

Das Freizeitbad wurde 1997 in Betrieb genommen. Seitdem haben über 7,4 Millionen Gäste die abwechslungsreiche Bad- und Saunalandschaft besucht. Mit insgesamt acht großen Pools, drei Rutschen, mehreren Spielmöglichkeiten, verschiedenen Saunaangeboten und Badgastronomie auf einer Grundfläche von ca. 4.300 qm und einer Wasserfläche von 1.300 qm ist es mit Abstand die größte Wasserwelt in Sachsen. Darüber hinaus ist es mit Aufzügen und dem flach auslaufenden Wellenbecken auch barrierefrei nutzbar. Mit diesem attraktiven Angebot ist das AQUA MARIEN ein in Sachsen einzigartiges Ganzjahres- und Schlechtwetterfreizeitangebot auch für Touristen. Nach nunmehr 25 Jahren ist eine umfassende Sanierung der gesamten Anlage notwendig.

Hintergrund zum GRW-Programm

Die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) ist ein von Bund und Freistaat Sachsen gemeinsam finanziertes Programm zu Förderung gewerblicher Investitionen und kommunaler wirtschaftsnaher Infrastruktur. In diesem Jahr (2022) stehen insgesamt rund 237 Millionen Euro für die Förderung zur Verfügung. Dieses Programm setzt damit einen herausragenden Konjunkturimpuls, um die Investitionsbereitschaft in den Gemeinden und bei den Unternehmen zu stärken.

Programm "GRW-Infra"

Mit dem Programm "GRW-Infra" fördert der Freistaat seit vielen Jahren die Erschließung von Gewerbegebieten, die Anbindung von Gewerbebetrieben an das Straßen- und Schienennetz bzw. an die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, die Errichtung von Gewerbezentren sowie Investitionen in die touristische Infrastruktur. Der Freistaat Sachsen übernimmt dabei aktuell bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten.

Programm "GRW-RIGA"

Das Programm "GRW-RIGA" unterstützt gewerbliche Unternehmen bei ihren Investitionen in die Errichtung neuer Betriebsstätten, den Kapazitätsausbau oder die Diversifizierung der Produktion und auch bei Neuinvestitionen im Zusammenhang mit dem Erwerb einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte. Die Höhe der Förderung ist dabei abhängig von der Größe des Unternehmens und der Region, in der investiert wird. Darüber hinaus werden die Höchstfördersätze (45 Prozent für kleine Unternehmen, 35 Prozent für mittlere Unternehmen und 25 Prozent für große Unternehmen) nur gewährt, wenn die Investition ökologische und soziale Nachhaltigkeitskriterien erfüllt.

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