Aue-Bad Schlema verzichtet auf Sondernutzungsgebühren für Außenbewirtung

Sondernutzung Sondernutzungen müssen dennoch beantragt werden

Aue-Bad Schlema. 

Aue-Bad Schlema. Die Große Kreisstadt Aue- Bad Schlema verzichtet in 2021 auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für die Außenbewirtschaftung von Gaststätten und das Aufstellen von Warenauslagen. Wie es seitens der Kommune heißt, wolle man einen Beitrag zum Erhalt der einheimischen Gaststättenbetreiber und Einzelhändler leisten.

Bereits im letzten Jahr hatte man in Aue-Bad Schlema auf die Erhebung dieser Sondernutzungsgebühren verzichtet und bereits gezahlte Beiträge wurden auf Antrag zurückerstattet. Auch wenn die Gebühren ausgesetzt werden, muss eine Sondernutzung dennoch beantragt werden - gemäß der Sondernutzungssatzungen der Großen Kreisstadt Aue und der ehemaligen Gemeinde Bad Schlema - jetzt der Großen Kreisstadt Aue-Bad Schlema. Generell gilt, dass jegliche Sondernutzung des öffentlichen Raumes genehmigt werden muss.

Neu zu beantragen sind für das Jahr 2021 Werbeanlagen jeglicher Art - beispielsweise Warenauslagen oder Werbeaufsteller, Hinweisschilder und Plakatierungen. Ebenfalls gilt eine Beantragung für Baustelleneinrichtungen, wie für Baugerüste, Ablagerung von Baumaterial oder das Aufstellen von Containern. Auch sollten Umzüge jeglicher Art auch als Sondernutzung beantragt werden, heißt es von der Kommune. Der Antrag kann formlos an das Ordnungs- und Umweltamt der Großen Kreisstadt Aue-Bad Schlema gestellt werden.

Auf dem Antrag sollten die Anschrift des Antragstellers, Aufstellort, Aufstellungszeitraum sowie die Größe der Werbeanlage oder genutzten Fläche angegeben sein. Es können auch Antragsformulare im Ordnungs- und Umweltamt per E-Mail oder per Post angefordert werden. Weitere Fragen zur Antragstellung beziehungsweise zur Genehmigung werden auch telefonisch beantwortet unter: 03771 281189.

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