Grenzkontrollen in Reitzenhain: Fünf Haftbefehle vollstreckt

Blaulicht Drei Personen mussten in die JVA

Reitzenhain. 

Reitzenhain. Beamte der Bundespolizeiinspektion Chemnitz vollstreckten am 8. und 9. November insgesamt fünf Haftbefehle. Für drei Personen endete die Reise in der JVA.

Geldstrafe oder Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen

Am 8. November stellten Beamte der Bundespolizei bei der Kontrolle in Reitzenhain einen 59-jährigen slowakischen Staatsangehörigen fest, welcher zur Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft Chemnitz ausgeschrieben war. Er war vom Amtsgericht Chemnitz wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Geldstrafe von 1.647 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen verurteilt worden. Da er die offene Geldstrafe vor Ort nicht zahlen konnte, wurde er in die JVA eingeliefert.

Strafverfahren gegen 25-Jährigen

Ebenso in die JVA eingeliefert wurden am gestrigen Tag ein 25-jähriger rumänischer und ein 32-jähriger georgischer Staatsangehöriger. Der 25-jährige Rumäne hatte eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Krefeld. Wegen Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis war er vom Amtsgericht Krefeld zu 2.774,85 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 120 Tagen verurteilt worden.

Schwerer Fall des Diebstahls oder Ersatzfreiheitsstrafe

Vom Amtsgericht Hamburg war der 32-jährige Georgier wegen besonders schweren Fall des Diebstahls zu einer Geldstrafe von 1.490,19 Euro oder 31 Tagen verurteilt worden.

Zwei Personen konnten Reise fortsetzen

Ein 59-jähriger rumänischer und ein 47-jähriger tschechischer Staatsangehöriger konnten hingegen nach Zahlung der jeweiligen Geldstrafe ihre Reise fortsetzen. Der 59-Jährige hatte noch eine offene Geldstrafe in Höhe von 1.327,50 Euro zu begleichen. Er war vom Amtsgericht Leipzig wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden. Gegen den 47-jährigen tschechischen Staatsangehörigen lag eine Ausschreibung zur Strafvollstreckung der Staatsanwaltschaft Dresden vor. Er war vom Amtsgericht Dresden wegen Diebstahl zu einer Geldstrafe von 427,50 Euro verurteilt worden.

 

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