Polizei-Erfolg im Erzgebirge: Zivilfahnder vereiteln Diebstahl

Blaulicht Gestohlener Ford gestoppt - Fahrer per Haftbefehl gesucht

Großolbersdorf. 

Großolbersdorf. Beamten der Gemeinsamen Fahndungsgruppe (GFG) Chemnitz fiel mittags auf der B174 ein vor ihnen in Richtung Marienberg fahrender Ford S-Max auf. Bei der Überprüfung der tschechischen Kennzeichen stellte sich rasch heraus, dass diese im Nachbarland für einen anderen PKW ausgegeben waren. Als der Ford-Fahrer in Großolbersdorf auf einen Feldweg abbog, gaben sich die Zivilbeamten mittels Signals "STOP POLIZEI" zu erkennen.

Fahrer per Haftbefehl gesucht

Der Ford-Fahrer ließ die Kontrolle über sich ergehen, wobei herauskam, dass der 41-Jährige aufgrund einer nichtbezahlten Geldstrafe per Haftbefehl bereits gesucht wurde. Ein mit dem Tschechen durchgeführter Drogenvortest reagierte auch noch positiv auf Amphetamine. Die Fahnder schauten daraufhin im Inneren des Ford genauer nach. Dabei fanden sie gestohlene Dokumente eines Mannes aus Bayern. In einem weiteren Versteck hatte der 41-Jährige drei Cliptütchen mit Konsumeinheiten Cannabis und Crystal sowie verschiedene Betäubungsmittelutensilien deponiert. Ferner stellte sich auch noch heraus, dass der Ford Anfang Juni in Bayern gestohlen wurde. Die originalen Kennzeichentafeln des PKW konnten die Beamten ebenfalls im Fahrzeuginnenraum entdecken.

Ermittlungen gegen den Mann laufen

Der Mann wurde folglich auf eine Dienststelle gebracht, der Ford und alle weiteren Funde sind sichergestellt. Die offene Geldstrafe in Höhe von mehreren hundert Euro konnte der tschechische Staatsbürger schließlich begleichen und somit die Haftstrafe abwenden. Nach Abschluss der weiteren polizeilichen Maßnahmen und nach Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft sowie dem deutsch-tschechischen Verbindungszentrum in Petrovice durfte er dann am Abend seiner Wege gehen. Ungeachtet dessen laufen die Ermittlungen gegen den 41-Jährigen wegen des Verdachts der Hehlerei, Fahrens unter berauschenden Mitteln sowie ohne Fahrerlaubnis und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz fort. Vorrangig gilt es für die Chemnitzer Kriminalpolizei sowie Kriminalisten in Bayern nun zu klären, wie er in den Besitz der gestohlenen Dokumente und des entwendeten Ford S-Max kam.

 

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