Vorsicht! Trinkwassertalsperren sind keine Badeseen

verbot Freizeitaktivitäten sind in Schutzzone I verboten

Eibenstock. 

Eibenstock. Trinkwassertalsperren sind keine Badeseen - die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen appelliert an die Bevölkerung, das Trinkwasser als wichtigstes Lebensmittel zu schützen und die Regeln zu beachten.

Ufer darf nicht betreten werden

Das Baden in Trinkwassertalsperren ist verboten, darauf weist die Landestalsperrenverwaltung hin. Auch wenn die hochsommerliche Hitze an den Stausee locke, dürfe das unmittelbare Ufer der Trinkwassertalsperren nicht betreten werden. Einfach aus dem Grund, weil diese dem Schutz und der Sicherheit der Trinkwasserversorgung dient. An den 25 sächsischen Trinkwassertalsperren, zu denen regional auch Carlsfeld, Eibenstock, Sosa, Stollberg und Cranzahl gehören, sind verschiedene Schutzzonen ausgewiesen. Damit wird geregelt, welche Aktivitäten wo erlaubt sind.

Wichtige Info für Tierbesitzer

Die Schutzzone I darf außerhalb von offiziellen Wegen nicht betreten werden. Sie umfasst die Wasserflächen und die Ufer der Trinkwassertalsperren. Wie breit der Uferstreifen ausfällt, hängt von den örtlichen Gegebenheiten und vom Füllstand der jeweiligen Talsperre ab. Wie es heißt, sind in der Schutzzone I der Aufenthalt sowie Freizeitaktivitäten wie Baden, Wassersport aller Art, Grillen und Zelten verboten. Auch Pferdebesitzer und Hundehalter dürfen ihre Tiere nicht am Stausee tränken oder baden lassen. Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht.

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