Teurer Starrsinn: Rentner sieht serienmäßiges Falschparken nicht ein und blecht lieber

Klage Weshalb parkt dieser Rentner immer falsch?

Leipzig. 

Einen Fall zum Kopfschütteln verhandelte am 18. Oktober in erster Instanz das Leipziger Landgericht. Hierum ging es: Zwei Parteien wohnen einander direkt gegenüber in einer engen Wohnstraße in der Messestadt. Seit einigen Jahren stellt sich der Beklagte demnach mit seinem Pkw regelmäßig auf die Straße vor seiner eigentlichen Grundstückseinfahrt - und damit genau gegenüber der Einfahrt der Klägerin. Dies, obwohl er auch etwas versetzt oder in seiner eigenen Einfahrt parken könnte. Deshalb aber kann die Klägerin aus ihrer Einfahrt nur sehr schwer hinein- und herausfahren.

 

Jeder Verstoß kostet 150 Euro

Schon 2019 war der inzwischen verstorbene Ehemann der Klägerin gerichtlich gegen die Parkgewohnheiten des Nachbarn vorgegangen. Damals hatten die Parteien einen Vergleich geschlossen, wonach der Beklagte sein Auto täglich bis zu fünfmal für maximal zehn Minuten auf der Straße vor seiner Grundstückseinfahrt abstellen dürfe. Für jeden Verstoß wurde eine Vertragsstrafe von 150 Euro vereinbart. Doch der Beklagte stellte in der Folge sein Fahrzeug weiter an gewohnter Stelle ab.

 

Weshalb sieht es der Nachbar nicht ein?

Die Klägerin und ihr inzwischen verstorbener Ehemann protokollierten die zahlreichen Parkverstöße des Nachbarn und machten die Vertragsstrafen gerichtlich geltend. 2020 verurteilte das Landgericht Leipzig den Beklagten daher wegen 44 Verstößen zur Zahlung von 3.300 Euro an die Kläger, 2021 wegen 83 weiteren Verstößen zu 11.850 Euro!

 

67 Verstöße, 10.500,00 Euro

Am ersten März 2022 verurteilte das Landgericht den Beklagten wiederum zur Zahlung einer Vertragsstrafe, diesmal wegen 67 Verstößen zu 10.500,00 Euro. Seine dagegen eingelegte Berufung blieb im Wesentlichen erfolglos. Lediglich acht Verstöße sah der Senat nicht als erwiesen an. Weshalb der betagte Beklagte sein Parkverhalten trotz guten Zuredens durch das Gericht nicht ändere und lieber zu hohen Vertragsstrafen verurteilt würde, wisse niemand, so das Gericht.

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