269 Millionen Euro für sächsiche Kinder

Bildung Vetrag zur Förderung der Kindertagesbetreuung

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und Kultusminister Christian Piwarz haben heute am 13. Juni in Dresden den Bund-Länder-Vertrag zur Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes in Sachsen unterzeichnet. In den Jahren 2019 bis 2022 unterstützt der Bund Sachsen mit 269 Millionen Euro für die Förderung der Kindertagesbetreuung. Es ist der fünfte Vertrag zwischen dem Bund und einem Bundesland zur Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes.

Mehr Zeit für Vor- und Nachbereitung

"Wir stecken das Geld in die Qualität der Kinderbetreuung. So wollen es auch die Eltern und Erzieher, die wir mit einer Umfrage an der Entscheidung beteiligt haben", erklärte Kultusminister Christian Piwarz. Ganz konkret stehen seit dem 1. Juni 2019 für die pädagogischen Fachkräfte Vor- und Nachbereitungszeiten zur Verfügung. Damit werden wichtige pädagogische Aufgaben der Erzieher, die über den direkten Kontakt zum Kind hinausgehen, zusätzlich bei der Personalbemessung mit berücksichtigt. Die Regelungen dazu sind im Gesetz verankert. "Wir geben den Erziehern mehr Zeit, um die Arbeit mit den Kindern vorzubereiten. Das Geld kommt also direkt unseren Kindern und Fachkräften zu Gute", stellte Piwarz klar. Der Minister verwies zudem darauf, dass in Sachsen auch die Kinder, die von Kindertagespflegepersonen betreut werden, in den Genuss dieser Verbesserungen kommen.

In den Jahren 2019 und 2020 werden den Kommunen rund 97 Millionen Euro Bundes- und Landesmittel (Bund: 73 Millionen Euro und Land: 24 Millionen Euro) zur Finanzierung der Vor- und Nachbereitungszeit bereitgestellt. Über die Verwendung der Mittel in den Jahren 2021 und 2022 (je 98 Millionen Euro vom Bund) wird im nächsten Doppelhaushalt entschieden.

Ermöglichung der besten Ausbildung

Bundesfamilienministerin Giffey: "Es freut mich sehr, dass Sachsen die bislang konkret für 2019 und 2020 geplanten Mittel vollständig in die Verbesserung der Qualität investieren wird. Dies ist ein wichtiger Schritt, um allen Kindern die beste Bildung von Anfang an zu ermöglichen. Auch die weitere Planung für die Jahre bis 2022 wird den Kindern in Sachsen zu Gute kommen. Die Verhandlungen mit den Bundesländern entwickeln sich insgesamt positiv. Bis zum Herbst sollen alle Verträge geschlossen sein, ich erwarte ein gutes, ausgewogenes Verhältnis zwischen Investitionen in Qualität und Gebührenentlastung. Im Mittelpunkt steht dabei immer beste Bildung und die Teilhabe aller Kinder für mehr Chancengerechtigkeit, aber auch für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf."

Mit den Mitteln des "Gute-KiTa-Gesetzes" - rund 269 Millionen Euro bis zum Jahr 2022 - will Sachsen in den Jahren 2019/2020 folgende Maßnahmen umsetzen. Zum einen soll ein guter Betreuungsschlüssel erreicht werden, wobei auch die Vor- und Nachbereitungszeit eine wichtige Rolle spielt. Weiterhin wird auf eine starke Kindertagespflege ein großer wert gelegt. Alle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz fließen zu 100 Prozent in die Qualität der  Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege. Ausgezahlt werden die zusätzlichen Bundes- und Landesmittel über eine Erhöhung des Landeszuschusses je Kind an die Gemeinden.

Länder entscheiden selbst über Verteilung

Mit dem Gute-KiTa-Gesetz unterstützt der Bund die Länder bis 2022 mit rund 5,5 Milliarden Euro bei Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur Entlastung der Eltern bei den Gebühren. Die Kindertagesbetreuung soll überall in Deutschland weiterentwickelt werden. Aber jedes Bundesland hat seine eigenen Stärken und Entwicklungsbedarfe. Darum ist das Gesetz wie ein Instrumentenkasten aufgebaut: Die Länder entscheiden selbst, in welche der zehn Handlungsfelder und Maßnahmen investiert werden soll. In einem Vertrag halten der Bund und das jeweilige Bundesland fest, wie das Gute-KiTa-Gesetz vor Ort umgesetzt werden soll und wie es die jeweils eingesetzten Landesmittel ergänzt.

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