Ab diesem Jahr neue Grundsteuerwerte

Steuer Die Neuregelungen zum 1. Januar 2022

Mit dem neuen Jahr treten verschiedene steuerliche Änderungen in Kraft. So kommt Bürgerinnen und Bürgern dieses Jahr die Anhebung des Grundfreibetrages von 9.744 Euro auf 9.984 Euro zugute. Eine Steuerbelastung tritt somit erst ein, wenn eine alleinstehende Person über ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 9.984 Euro verfügt. Bei zusammen veranlagten Eheleuten verdoppelt sich der Betrag auf 19.968 Euro.

Umsetzung der Grundsteuerreform startet

Auch der Höchstbetrag für die steuerliche Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen an andere unterhaltsberechtigte Personen erhöht sich auf 9.984 Euro. Für das gesamte Jahr 2022 bleibt zudem der Umsatzsteuersatz in der Gastronomie - mit Ausnahme der Abgabe von Getränken - auf 7 Prozent auf Basis des Dritten Corona-Steuerhilfegesetzes abgesenkt. Außerdem startet in diesem Jahr die Umsetzung der Grundsteuerreform. Ab dem 1. Juli werden nach und nach die Grundsteuerwerte neu festgestellt. Diese sind Grundlage für die ab 2025 zu zahlende Grundsteuer. Hierfür ist es erforderlich, dass alle Grundstückseigentümer zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 eine Steuererklärung für ihre Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft abgeben.

Grundstückseigentümer werden noch informiert

Für die Wertermittlung sind die Verhältnisse zum 1. Januar 2022, dem sogenannten Hauptfeststellungszeitpunkt, maßgebend. Die sächsische Finanzverwaltung wird jeden Grundstückseigentümer vor dem 1. Juli 2022 gesondert über das Verfahren informieren. Antworten auf allgemeine steuerliche Fragen werden auch am Info-Telefon der sächsischen Finanzämter beantwortet. Die telefonische Auskunft ist Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr unter der Rufnummer 0351-7999 7888 erreichbar (es gilt der Tarif für Anrufe in das deutsche Festnetz).

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