Seit heute gilt die neue Corona-Schutzverordnung. Zu den wichtigsten neuen Regelungen gehört die FFP2-Masken-Pflicht im öffentlichen Nahverkehr.
2G gilt fast flächendeckend
Zudem wird die 2G-Regelung in großen Teilen des öffentlichen Lebens eingeführt, unter anderem in Gastronomie sowie Freizeit- und Kultureinrichtungen. Zudem wird die Höchstgrenze bei öffentlichen Veranstaltungen auf höchstens 25.000 Besucher bei einer Maximal-Auslastung von 50 Prozent gesetzt.