Auch 2021 Arbeitsstipendien für Künstler und Kulturvermittler

Förderung Bis zum 17. Mai können sich Künstler bewerben

Leipzig. 

Leipzig. Wie die Leipziger Stadtverwaltung mitteilt, können Künstler und Kunstvermittler beim städtischen Kulturamt bis zum 17. Mai 2021 Anträge für ein Arbeitsstipendium einreichen. Das muss demnach bis zum ersten September 2021 angetreten sein. Es könnten mindestens 50 Stipendien á drei Monate zu jeweils 3.000 Euro vergeben werden, heißt es in einer Medieninformation. Das Gesamtvolumen des Stipendienprogramms betrage mindestens 150.000 Euro. Das Geld werde aus Haushaltsmitteln zur Förderung von Projekten der freien Kunst und Kultur finanziert.

Antragsberechtigt sind freiberufliche Künstlerinnen und Künstler sowie "ausdrücklich Kunst- und KulturvermittlerInnen, die ihren Schaffensmittelpunkt oder Wohnsitz in Leipzig haben" und weder an einer Hochschule immatrikuliert sind oder sich noch im Ausbildungs- oder einem festen Angestelltenverhältnis befinden. Die künstlerische oder vermittlerische Tätigkeit muss dabei erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausgeübt werden.

Für die Antragsstellung hat das Kulturamt mit dem Formularservice der Stadt einen Online-Antrag entwickelt. Orientierung beim Ausfüllen bietet das Kulturamt online unter dieser Adresse.

Kein Rechtsanspruch auf Förderung

Die Einschätzung der Anträge erfolgt auf Basis festgelegter, öffentlich zugänglicher Kriterien. Maßgeblich sind die kulturell/künstlerische Qualität des Arbeitsvorhabens und die bisherige Arbeit des der Bewerberin/des Bewerbers. Die Auswahl der Stipendiaten erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren voraussichtlich bis Mitte August 2021. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Im Vorfeld des Antragsschlusses bietet das Kulturamt eine Beratung an: Am 5. Mai 2021 gibt es von 16 bis 17.30 Uhr eine Online-Informationsveranstaltung zum Stipendienprogramm. Alle Informationen sowie die Antragsformulare gibt es hier.

Das Stipendienprogramm wurde 2020 zur Corona-Krise eingerichtet. Es kann in diesem Jahr auf der Grundlage des vom Stadtrat Leipzig am 31. März 2021 gefassten Haushaltsbeschlusses fortgesetzt werden.

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