Das sind die letzten Groko-Beschlüsse vor der Wahl

Politik Coronarichtwert, Flutfonds und Ganztagsbetreuung

Region. 

Region. Der Bundestag hat am heutigen Dienstag in seiner wohlmöglich letzten Zusammenkunft einige Gesetze beschlossen. Was diese im einzelnen beinhalten erfahrt ihr hier.

Infektionszahlen als Richtwert

Im Hinblick auf die Coronareglungen werden die Infektionszahlen künftig nicht mehr als Richtwert gelten. Um das Ausmaß des Infektionsgeschehens abzuwägen, wird nun die Zahl der Corona-Patienten in den Krankenhäusern die Messlatte stellen.

Jenes steht ab heute im Infektionsgesetz. Allerdings werden auch weiterhin andere Indikatoren zur Bewertung der Pandemielage genutzt. So zum Beispiel die Intensivbettenkapazität, die Zahl der Geimpften.

Zudem sollen Arbeitnehmer in Kitas, Schulen und Pflegeheimen für die Zeit der Krise vom Arbeitgeber befragt werden können, ob sie geimpft sind. Der Bundesrat soll den Neuregelungen in einer Sondersitzung am Freitag noch zustimmen.

Hilfsfonds nach der Flut in Milliardenhöhe

Außerdem beschloss der Bundestag den Hilfsfonds von etwa 30 Milliarden für die Opfer der Hochwasserkatastrophe bzw. den Wiederaufbau.

Bislang wurdenetwa 190 Tote gezählt, mehrere Personen gelten noch immer als vermisst.

Geld kann den Schmerz der Angehörigen nicht tilgen. Es werde nun das Versprechen eingelöst, dass man die Menschen nicht alleine lasse, so Unions-Fraktionsvize Andreas Jung. Er sagte zusätzlich "Wir müssen schneller werden beim Klimaschutz." Extremwetterereignisse häuften sich. Der Grünen-Politiker Sven-Christian Kindler sagte: "Wir haben keine Zeit zu verlieren, wir müssen jetzt handeln." Man brauche Mut zu Veränderungen.

Ganztagsbetreuung in der Grundschule

Starke Diskussionen drehten sich um den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule.Bedenken gab es in Bezug auf die Finanzierung des Vorhabens. Jedes Kind, das in Deutschland ab dem Schuljahr 2026/2027 eingeschult wird, soll in den ersten vier Schuljahren Anspruch auf einen Ganztagsplatz bekommen.

Neben dem Bundestag muss noch der Bundesrat dem Vermittlungsergebnis zustimmen.Jenes wird sich nach aktuellen Informationen am Freitag ereignen. Nach anschließender Unterschrift durch den Bundespräsidenten kann das "Ganztagsförderungsgesetz" schließlich in Kraft treten.

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