Diese Hygieneregeln gelten zum Wahlgang am 26. September in Sachsen

Politik Durchführung unter den Bedingungen der Corona-Pandemie

Sachsen. 

Sachsen. Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie-Situation werden die Wählerinnen und Wähler um die Beachtung und Einhaltung der folgenden Forderungen des Hygieneschutzkonzeptes in Wahlräumen am 26. September gebeten:

Hygienekonzept zum Bürgerschutz

Im Wahlraum und in möglichen entstehenden Warteschlangen vor dem Wahlraum ist auf die Einhaltung der Abstandsregel (1,5 Meter Abstand zwischen zwei Personen, die nicht dem gleichen Haushalt angehören) zu achten. Die Zugänge zum Wahlobjekt und zu den Wahlräumen sind stets freizuhalten. 

Während des Aufenthaltes im Wahlgebäude und im Wahlraum gilt für alle Anwesenden (Wählerinnen und Wähler, Mitglieder der Wahlvorstände, Wahlbeobachter, Begleitpersonen, usw.) Maskenpflicht. Menschen mit Behinderung und solche mit gesundheitlichen Einschränkungen können, sofern sie nicht dazu in der Lage sind, auf das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes verzichten. Diese Vorschrift gilt sowohl bei der Wahlhandlung als auch bei der Ergebnisermittlung.

Am Eingang des Wahlraumes wird ein Händedesinfektionsmittel zur Benutzung durch die Wähler bereitgehalten.

Um Infektionsrisiken möglichst gering zu halten, sollten die Wählerinnen und Wähler bitte zur Stimmabgabe einen eigenen mitgebrachten Kugelschreiber benutzen.

In regelmäßigen Abständen wird durch den Wahlvorstand eine Flächendesinfektion aller Tische, Stühle und der Schreibunterlagen in den Wahlkabinen sowie eine Lüftung der Wahlräume vorgenommen.

Es wird um Verständnis gebeten, wenn es infolge der erforderlichen Schutzmaßnahmen im Wahlraum zu Wartezeiten oder Verzögerungen kommen kann.

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