Dresden: Tunesier soll Freundin geschlagen und Mann mit Messer ins Gesicht gestochen haben

Blaulicht Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen 25-Jährigen

Dresden. 

Dresden. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 25-jährigen Tunesier Anklage zum Amtsgericht Dresden - Schöffengericht - u.a. wegen des Verdachts der schweren Körperverletzung und der vorsätzlichen Körperverletzung erhoben.

Dem Beschuldigten liegt zur Last, am 14. November 2020 gegen 0.30 Uhr seine ehemalige 20-jährige Lebensgefährtin in deren Wohnung in der Beilstraße in Dresden verletzt und einen 24-jährigen Mann mit einem Klappmesser in das Gesicht gestochen und schwer verletzt zu haben.

Bei seiner am 10. Februar 2021 in einer Wohnung in der Budapester Straße erfolgten Festnahme verletzte sich der Beschuldigte bei der Flucht über den Balkon. Nach erfolgter Behandlung im Krankenhaus ist der Beschuldigte mittlerweile haftfähig und befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. Das Amtsgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Amtsgericht Dresden bestimmt.

Weitere Anklagepunkte:

Beim Amtsgericht Dresden sind bereits fünf weitere Anklagen gegen den Beschuldigten anhängig, u.a. wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in drei Fällen, Hehlerei und verbotenen Kraftfahrzeugrennens. Im Verfahren wegen des Verdachts des verbotenen Kraftfahrzeugrennens wird dem Beschuldigten vorgeworfen, am 7. Juli 2020 gegen 11 Uhr im Stadtgebiet von Dresden mit einem PKW von der Schlüterstraße bis zur Glashütter Straße mit einer Geschwindigkeit von teilweise mindestens 100 Kilometer pro Stunde gefahren zu sein, um sich einer Verkehrskontrolle zu entziehen. Dabei soll der Beschuldigte zum Teil auch auf der Gegenfahrbahn und auf dem Fußweg gefahren sein. Der PKW des Beschuldigten im Wert von etwa 3.000 Euro wurde als Tatmittel beschlagnahmt.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden sollen alle beim Amtsgericht Dresden gegen den Beschuldigten geführten Verfahren zusammen verhandelt werden. Zugleich hat die Staatsanwaltschaft Dresden den Erlass eines erweiterten Haftbefehls gegen den Beschuldigten beantragt.

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