Ermittlungsverfahren gegen Polizeikommissaranwärter eingeleitet

Polizei Vorwurf: Verwenden von verfassungswidrigen Symbolen, Diebstahl, Körperverletzung

Nachdem ein Studierender der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) in der Nacht zum heutigen Freitag im Umfeld eines Clubs in Dresden an der Löbtauer Straße strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, hat Rektor Dirk Benkendorff unmittelbar beamtenrechtliche Schritte gegen den 22-jährigen Polizeikommissaranwärter eingeleitet.

Vorwurf: Hitlergruß, Diebstahl, Gewalt

Ihm wird vorgeworfen, den Hitlergruß gezeigt, die Getränke anderer Gäste des Clubs gestohlen, den Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes gebissen und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet zu haben. Er war bei Tatausführung alkoholisiert. Ein Atemalkoholtest bei ihm ergab einen Wert von mehr als 1,1 Promille. Die Handlungen sind im außerdienstlichen Kontext geschehen.

Rektor Dirk Benkendorff positioniert sich

Rektor Dirk Benkendorff positioniert sich unmissverständlich zu dem Vorfall: "Polizeibeamtinnen und -beamte tragen eine hohe gesellschaftliche Verantwortung und müssen sich dieser stets bewusst sein. Das gilt auch und insbesondere außerhalb der Dienstzeit im privaten Umfeld. Das Verhalten dieses Studierenden meiner Hochschule ist in keinster Weise hinnehmbar. Seiner Verantwortung ist er sich ganz offensichtlich nicht bewusst." Den Angaben zufolge ist der betroffene Polizeikommissaranwärter Angehöriger des diesjährigen Abschlussjahrgangs. Die Ernennung der Absolventinnen und Absolventen des Jahrgangs zur Kommissarin beziehungsweise zum Kommissar ist Anfang Oktober vorgesehen. Beamtenrechtlich kann der Beschuldigte jederzeit entlassen werden.

Hintergrundinformationen

Beamtenrechtlich hat der Beschuldigte den Status eines Beamten auf Widerruf inne und kann gemäß § 23 (4) Beamtenstatusgesetz jederzeit entlassen werden. Der betroffene Polizeikommissaranwärter ist Angehöriger des diesjährigen Abschlussjahrgangs an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH). Die Ernennung der Absolventinnen und Absolventen des Jahrgangs zur Kommissarin bzw. zum Kommissar ist zum 1. Oktober 2023 vorgesehen.

 

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