Förderaufruf setzt Anreize für erfolgreichen Berufsabschluss

Arbeitsminister "Über- oder Unterforderung darf nicht zum Abbruch der dualen Ausbildung führen!"

Die Verfügbarkeit gut qualifizierter Fach- und Arbeitskräfte ist eine der größten Herausforderungen der sächsischen Wirtschaft. Der Freistaat will das bestehende Fachkräftepotenzial noch effektiver ausschöpfen, indem Ausbildungsabbrüche vermieden und begonnene Ausbildungen erfolgreich beendet werden. Um dieses Ziel zu erreichen, startet das sächsische Wirtschafts- und Arbeitsministerium (SMWA) in Kürze den neuen Förderaufruf "Individualisierte Unterstützung während der überbetrieblichen Ausbildung". Gefördert werden branchenbezogene Projekte für betriebliche Ausbildungsverhältnisse in nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung anerkannten Ausbildungsberufen.

Abbrüche wegen Unterforderung sollen vermieden werden

Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Dulig: "Die duale Ausbildung ist ein zur Hochschule gleichwertiger Bildungsweg. Dem Fachkräftebedarf begegnet die Wirtschaft, indem sie an der dualen Ausbildung zur Sicherung des eigenen Nachwuchses festhält. Dabei möchten wir zum einen junge Auszubildende, die Unterstützung bedürfen, auf dem Weg zum erfolgreichen Abschluss nicht verlieren. Zum anderen wollen wir auch Abbrüche wegen Unterforderung vermeiden und leistungsstarke Auszubildende langfristig an die Betriebe binden. Damit der Nachwuchs seine Ausbildung erfolgreich beenden kann, sind eine gute Zusammenarbeit aller Beteiligten und Hilfe aus einer Hand erforderlich. Kein Auszubildender darf uns verloren gehen! Dafür setzt unser neuer Förderaufruf Anreize."

Einreichung von Projektanträgen bis 30. September

Das SMWA wird den Förderaufruf am 25. August 2022 im Sächsischen Amtsblatt veröffentlichen. Bildungsträger können ihre Projektanträge bis zum 30. September 2022 einreichen.

In Sachsen gibt es mehr als 50 Überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS). Mit ihrem geschulten Ausbildungs- und sozialpädagogischen Personal sowie moderner Ausstattung sind sie ein leistungsstarker Partner der Betriebe. Auszubildende mit individuellem Unterstützungsbedarf können dort im Rahmen der regulären überbetrieblichen Lehrunterweisung im Handwerk (ÜLU) oder der Verbundausbildung mit passgenauen individuellen Angeboten und Methoden zusätzlich gefördert werden.

"Wir möchten diese überbetrieblichen Bildungsstrukturen effektiv nutzen und mit unserem Förderaufruf weiterentwickeln. Wegen ihrer Praxisnähe sind sie ein Schlüssel zum Ausbildungserfolg und zur Lösung der Fachkräftefrage", so Minister Dulig weiter.

Hintergrund

In der aktuellen EU-Förderperiode (2021 bis 2027) plant das SMWA, für die Umsetzung der Richtlinie "Zukunft berufliche Bildung" rund 63 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) und aus Haushaltsmitteln des Freistaates Sachsen einzusetzen. Auf die sogenannte Übergangsregion (Dresden und Chemnitz) entfallen davon Mittel in Höhe von rund 54 Millionen Euro, auf die schon stärker entwickelte Region (Leipzig) knapp neun Millionen Euro. Damit sollen die Qualität der beruflichen Bildungssysteme erhöht und die vorhandenen beruflichen Bildungspotenziale jeder und jedes Einzelnen besser genutzt werden.

Neben regionalspezifischen Förderprojekten können auf Grundlage der SMWA-Richtlinie sachsenweite Projektaufrufe wie die Initiative, die am 25. August veröffentlicht wird, umgesetzt werden. Es ist eine Förderhöhe bis zu 80 Prozent vorgesehen. Der Projektstart ist im Dezember 2022 geplant.

Bereits im ESF-Förderzeitraum 2014 bis 2020 konnte der Ansatz in der Baubranche wirksam erprobt werden. Diese Erfahrungen fließen nun in die geplante Weiterentwicklung und Ausweitung der Förderung ein.

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