Region. Training und Wettkämpfe in und auf Sportstätten werden im Freistaat Sachsen mit Inkrafttreten der neuen Corona-Schutz-Verordnung ab dem 6. Juni für jede Sportart wieder möglich sein. Allerdings müssen Hygienekonzepte erstellt und befolgt werden. Publikum ist weiterhin nicht zugelassen. Mindestabstände sind hingegen nicht mehr erforderlich. Darüber hinaus dürfen auch Hallenbäder wieder öffnen, wenn ein seitens der zuständigen kommunalen Behörde genehmigtes Hygienekonzept vorliegt.
Eigenverantwortung der Sportler und Vereine gefragt
Über diese geplanten weitreichenden Lockerungen der bisher geltenden Beschränkungen für das Sporttreiben in Zeiten der Corona-Pandemie hat Innenminister Roland Wöller in Abstimmung mit dem Landessportbund Sachsen (LSB) die Öffentlichkeit in Dresden informiert.
"Die gegenwärtige Entwicklung der Pandemie ermöglicht uns diese Lockerungen. Auch im Bereich des Sports setzen wir nun noch stärker auf die Eigenverantwortung der Sportler und Vereine. Wir geben die Hygieneregeln nicht mehr pauschal vor, sondern erwarten von den Fachverbänden die Erstellung sportartspezifischer Hygienekonzepte", erklärte Wöller. "Vereine sowie Veranstalter von Wettkämpfen sollen darauf aufbauend dann eigene Konzepte erstellen. Damit ermöglichen wir unseren Sportlerinnen und Sportlern bestmögliche Trainings- und Wettkampfbedingungen und tragen der fortdauernden Pandemie Rechnung. Dies ist insbesondere ein wichtiges Signal für den Kinder- und Jugendsport", fuhr Roland Wöller fort.
Landessportbund-Präsident Ulrich Franzen erklärte zu den geplanten Lockerungen: "Wir freuen uns über die weiteren Lockerungen für den Sport in Sachsen. Gerade Mannschafts- und Kontaktsportarten können somit wieder regulär trainieren. Die neue Regelung bringt aber nicht nur mehr Freiheiten mit sich, sondern verpflichtet den Vereinssport auch weiterhin, Vorsichtsmaßnahmen hinsichtlich der Verbreitung des neuartigen Coronavirus zu treffen. Wir appellieren deswegen dringlichst an unsere Mitgliedsorganisationen und alle Sporttreibenden im Freistaat: Bitte halten Sie sich an die gültigen Hygieneauflagen!"