IHK und Handelsverband fordern Aufhebung der Corona-Beschränkungen

Corona Kein G mehr im Einzelhandel verlangt

Bis auf den Bereich der Grundversorgung gilt seit dem 6. Februar im sächsischen Einzelhandel wieder die 3G-Regel. Aus Sicht der sächsischen Industrie- und Handelskammern (IHKs) und des Handelsverbandes Sachsen ist das ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

 

Jedem Kunde Zutritt zu Einzelhandel gewähren

Die IHKs und der Handelsverband fordern die sächsische Staatsregierung jedoch darüber hinaus auf, die G-Regelungen für den gesamten Einzelhandel abzuschaffen und jedem Kunden den Zutritt mit FFP2-Maske und Abstand zu erlauben. Zum einen hat der zur Grundversorgung zählende Einzelhandel mit Blick auf das Infektionsgeschehen bewiesen hat, dass der Einkauf mit Maske völlig unproblematisch verläuft, zum anderen haben mittlerweile alle Bundesländern diesen Weg eingeschlagen oder angekündigt.

 

Umsatzrückgänge bis zu 50 Prozent

Der nicht zur Grundversorgung zählende stationäre Einzelhandel verzeichnete unter der 2G-Regelung Umsatzrückgänge von bis zu 50 Prozent. Eine deutliche Verbesserung von Kundenfrequenzen und Umsätzen lässt sich auch unter 3G an den weitaus meisten Standorten nicht verzeichnen. Nach fast zwei Jahren mehr oder weniger drastischer Einschränkungen ist die Wirtschaftskraft der allermeisten Händler trotz staatlicher Unterstützungsmaßnahmen nicht mehr ausreichend gegeben. Die Folgen für die Handelslandschaft und vor allem die sächsischen Innenstädte sind bereits jetzt zu sehen und werden immer dramatischer. Umso wichtiger ist eine schnelle und pragmatische Vorgehensweise der Staatsregierung.

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