Justizministerin Katja Meier kritisiert AfD-Antrag zur Versammlungsfreiheit

Politik Der Antrag der AfD-Fraktion kann als demokratiefeindlich eingestuft werden

Zur 43. Plenarsitzung des Sächsischen Landtages sprach Justiz- und Demokratieministerin Katja Meier über die Bedeutung der Versammlungsfreiheit und warum wir die damit verbundenen Werte schützen müssen. "Die Versammlungsfreiheit ist eine starke Säule unserer Demokratie. Und sie hat hier in Sachsen eine besondere Geschichte." Im Herbst 1989 sind die Menschen auf die Straße gegangen, um demokratische Grundrechte einzufordern, die ihnen willkürlich vorenthalten wurden, ganz im Gegensatz zu den Corona-Protesten heute: "Wer andere niederbrüllt und Journalistinnen und Journalisten an der Ausübung ihres Berufes hindert, der tritt nicht für die Freiheit ein. Wer Wahlkreisbüros mit Sprengkörpern angreift, übt damit kein Recht auf freie Meinungsäußerung aus. Und wer sich mit Fackeln vor die Häuser von gewählten Regierungsmitgliedern stellt, der darf sich dabei nicht auf die Tradition des friedlichen Protests berufen. Der greift stattdessen unsere Demokratie im Innersten an und tritt unsere Grundrechte mit Füßen."

Sondersitzung zu den Beschränkungen wurde einberufen

Die Einschränkungen der Versammlungsfreiheit auf Grund der Corona-Pandemie sind gravierend, ihre Verhältnismäßigkeit muss und wird fortlaufend überprüft. Der Schutz des Staates müsse auch denjenigen gelten, die die Demokratie durch einen friedlichen Gegenprotest stärken und Haltung zeigen, so Katja Meier weiter. Die heutige Sondersitzung des Landtages beschäftigte sich mit den Beschränkungen der Versammlungsfreiheit durch die Vorgaben der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung. Demnach sind Versammlungen örtlich und auf eine Teilnehmerzahl von maximal zehn Personen begrenzt. Die Sondersitzung wurde durch die AfD-Fraktion beantragt.

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