Corona-Notverordnung: Erste Stadt sagt verkaufsoffene Sonntage ab!

Ladenöffnungsgesetz Ohne Weihnachtsmärkte fehlt die rechtliche Grundlage

Die Weihnachtsmärkte wurden bereits abgesagt, jetzt folgt die logische Konsequenz: Auch die Verkaufsoffenen Sonntage können nicht mehr stattfinden, da mit den Absagen die rechtliche Grundlage fehlt. Für die Händler entfallen damit erneut wichtige Tage im Weihnachtsgeschäft.

Keine verkaufsoffenen Sonntage in Chemnitz

In einer Mitteilung der Stadt Chemnitz heißt es: "Die vom Stadtrat beschlossenen verkaufsoffenen Sonntage im Stadtzentrum am 28. November sowie am 12. Dezember können nicht stattfinden, da der anlassgebende Chemnitzer Weihnachtsmarkt abgesagt wurde." Hintergrund: Aufgrund der aktuellen Sächsischen Corona-Notfallverordnung ist die Durchführung von Weihnachtsmärkten untersagt. Grundlage der Sonntagsöffnungen ist das Sächsische Ladenöffnungsgesetz, das eine Öffnung von Verkaufsstellen nur zu besonderen Anlässen einräumt. Der Chemnitzer Weihnachtsmarkt gilt als besonderer Anlass.

Zwickau hofft noch

Auch in Zwickau haben die aktuellen Regelungen der Corona-Notfall-Verordnung Auswirkungen auf die geplante Sonntagsöffnung: "Mit dem Wegfall des Weihnachtsmarktes bis zum 12. Dezember entfällt auch der für den 5. Dezember geplante verkaufsoffene Sonntag", teilt die Stadtverwaltung mit. "Die Geschäfte in der Innenstadt innerhalb des Dr.-Friedrich-Rings sowie der Äußeren Plauenschen Straße müssen damit am 2. Advent geschlossen bleiben. Ob die für den 19. Dezember geplante Öffnung beibehalten werden kann, hängt davon ab, ob nach Ablauf der Corona-Notbremse der Weihnachtsmarkt noch öffnen darf."

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