Neue Coronaverordnung zum Schuljahresstart: Das gilt für unsere Kleinsten

Corona Piwarz: "Unser Ziel im neuen Schuljahr bleibt Präsenzunterricht"

Das Sächsische Kabinett hat am heutigen Dienstag eine neue Schul- und Kita-Coronaverordnung für den Schuljahresstart verabschiedet. "Unser oberstes Ziel bleibt, im neuen Schuljahr den Präsenzunterricht vollständig zu gewährleisten", erklärte Kultusminister Christian Piwarz. In der neuen Verordnung sei ein inzidenzunabhängiger Präsenzunterricht verankert. Eine landesweite Schulschließung ist nicht vorgesehen. Die neue Schul- und Kita-Coronaverordnung tritt am 26. August 2021 in Kraft und endet am 22. September 2021.

Welche Regeln gelten genau?

Schulbesuchspflicht: Gilt im neuen Schuljahr wieder für alle, Befreiung ist nur noch für Schuler mit ärztlichem Attest möglich.

Tests: Testpflicht für Geimpfte und Genesene entfällt. Alle anderen müssen sich bei einer Inzidenz unter 10 einmal die Woche, bei einer Inzidenz über 10 zwei Mal die Woche testen.

Maskenpflicht: Tragepflicht setzt ab einer Inzidenz von über 35 ein (gilt nicht für Grund- und Förderschulen).

 

Sachsenweite Einschränkungen des Präsenzunterrichtes erfolgen erst bei Eintreten der in der ebenfalls am heutigen Tag vom Kabinett beschlossenen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung geregelten Überlastungsstufe (Bettenauslastung in den Krankenhäusern).

Erst dann würden alle Kitas, Grundschulen und Förderschulen in den eingeschränkten Regelbetrieb mit festen Gruppen/Klassen wechseln. Für viele andere Schüler findet dann Wechselunterricht statt. Sachsenweite Schulschließungen sind in der Verordnung nicht vorgesehen.

Besondere Regeln für den Schuljahresbeginn

"Zur Absicherung des Schulstarts gibt es in den ersten zwei Schulwochen gesonderte Schutzmaßnahmen", heißt es vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus . Vom 6. bis 19. September 2021 ist eine zweimalige Testung pro Woche an Schulen für Schüler, Lehrkräfte und das gesamte Schul- und Hortpersonal geplant - in Landkreisen und Kreisfreien Städten mit einer Inzidenz über 10 eine dreimalige Testung.

Die zweimalige Testung gilt auch für Lehrer in der Vorbereitungswoche. Vollständig Geimpfte oder Genesene müssen sich nicht testen. Weiterhin soll eine verschärfte Maskenpflicht in Schulen im Zeitraum vom 6. bis 19. September 2021 in Landkreisen und Kreisfreien Städten mit einer Inzidenz über 10 umgesetzt werden.

 

Infektionsgeschehen müssen täglich in den Blick genommen werden

"Wir sind für den Schulstart und das neue Schuljahr gewappnet", so Kultusminister Christian Piwarz. Im Vergleich zum vergangenen Schuljahr habe man umfangreiche Testmöglichkeiten, den Impfschutz der Erwachsenen und jetzt auch die Möglichkeit der Impfung ab 12 Jahren. "Wir wissen, die AHA-Regeln funktionieren und dass die Schüler keine Pandemietreiber sind. Wir können die Schulen sicherer machen, aber wir können sie in keinen Hochsicherheitstrakt verwandeln, der komplett virenfrei ist. Daher bleibt es eine Abwägung zwischen dem Infektionsschutz, dem Recht auf Bildung und den gesundheitlichen Auswirkungen auf die Kinder, wenn kein Schulalltag mehr stattfindet", so Piwarz weiter. Gerade der letzte Punkt sei in den vergangenen zwei Jahren zu wenig berücksichtigt worden.

Der Minister versicherte, dass das Infektionsgeschehen an jeder einzelnen Schule weiterhin täglich in den Blick genommen wird. So können schulscharf Schutzmaßnahmen wie zeitlich begrenzter Wechselunterricht oder temporäre Schulschließung vom Kultusministerium angeordnet werden, wenn lokale Ausbrüche stattfinden.

Bei den Schuleinführungsfeiern müssen sich am 4. September 2021 weder die zukünftigen Erstklässler, noch die Begleitpersonen testen lassen, wenn sie das Schulgelände betreten. Alle weiteren Hygieneschutzmaßnahmen haben Bestand.

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