Reform des Namensrechtes: Sorbinnen können Nachnamen ändern

Mit der vom Bundestag beschlossenen Reform des deutschen Namensrechts können verheiratete Sorbinnen künftig ihren Nachnamen ändern und nach alter Tradition die Endung "owa" anhängen. Bislang war ihnen die in slawischen Sprachen übliche weibliche Abwandlung des Namens etwa als Eintrag im Pass verwehrt.

Mit der Reform bekämen viele Menschen und Familien endlich mehr Freiheit für die sehr private Angelegenheit der Namenswahl, erklärte Sachsens Justizministerin Katja Meier (Grüne) am Freitag in Dresden. Sie hatte sich vehement für das Anliegen eingesetzt: "Ich freue mich ganz besonders, dass der Bund nun auch die rechtliche Basis geschaffen hat, um die sorbische Grammatik bei der Namenswahl zu berücksichtigen. Dies geht zurück auf eine sächsische Initiative aus unserem Ministerium, die damit die sorbische Minderheit und ihre Sprache gestärkt hat."

Der Dresdner Bundestagsabgeordnete Torsten Herbst (FDP) bezeichnete den Parlamentsbeschluss als wichtiges Zeichen der Wertschätzung für die Sorbinnen und Sorben und lobte auch die anderen rechtlichen Änderungen. Damit werde das Namensrecht an die Lebensrealität angepasst. "Vor allem Ehepartner und Kinder erhalten mehr Freiheiten bei der Namenswahl. Dass beispielsweise Ehegatten und ihre Kinder bisher keinen gemeinsamen Doppelnamen tragen konnten, war reichlich lebensfremd."

Auch für Kinder ändert sich einiges. So können Scheidungs- und Stiefkinder künftig eine Namensänderung von Mutter oder Vater unkompliziert für sich übernehmen. Volljährige Kinder können vom Nachnamen eines Elternteils zum Nachnamen des anderen Elternteils wechseln.

Die neuen Regelungen sollen ab dem 1. Mai 2025 gelten. Es geht dabei nur um Namensänderungen mit familiärem Bezug, die im bürgerlichen Recht geregelt sind, also Fragen, die sich durch Heirat, Scheidung, Geburt oder Adoption ergeben.

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