Verdacht des bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern

Blaulicht Verdächtige sollen über 100 Personen unter menschenunwürdigen Bedingungen nach Deutschland geschleust haben

Leipzig/Schweinfurt/Troisdorf. 

Leipzig/Schweinfurt/Troisdorf. Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Bundespolizei ermitteln wegen des Verdachts des banden- und gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern in mindesten sieben Fällen gegen fünf Syrer im Alter zwischen 19 und 26 Jahren. In dem Verfahren wurden am 23. Januar von der Bundespolizei zwei Beschuldigte aufgrund bestehender Haftbefehle in Leipzig und Schweinfurt festgenommen. Darüber hinaus wurden in dem Verfahren fünf Durchsuchungsbeschlüsse realisiert (3x Leipzig, 1x Schweinfurt, 1x Troisdorf).

 

Mehrere Einschleusungen von über Hundert Personen

Die Beschuldigten stehen im Verdacht, seit Juni 2023 in mindestens sieben Fällen die Einschleusung von mindestens 115 Personen nach Deutschland organisiert zu haben. Die Beschuldigten, gegen welche sich die heutigen Maßnahmen richten, sollen die Schleusungen nicht selbst durchgeführt haben. Sie sollen andere mit der Anmietung von Kleintransportern beauftragt und Fahrer rekrutiert haben, die die Schleusungswilligen in Serbien oder in der Slowakei aufgenommen und nach Deutschland eingeschleust haben sollen. Die Schleusungswilligen sollen unter menschenunwürdigen Bedingungen auf den Ladeflächen geschlossener Kastenwagen zusammengepfercht und unter lebensbedrohlichen Umständen transportiert worden sein. Unter den Schleusungswilligen befanden sich auch Mütter mit ihren Kleinkindern im Alter unter zwei Jahren.

Die Ermittlungsergebnisse fußen auf Feststellungen eines Verfahrens der Bundespolizeiinspektion Berggießhübel wegen des Verdachtes des Einschleusens von Ausländern am 13. Juni 2023. An den Maßnahmen waren insgesamt 110 Kräfte der Bundespolizei beteiligt.

 

Festnahme der Gesuchten

Die beiden per Untersuchungshaftbefehl Gesuchten konnte festgenommen werden. Sie werden am 24. Januar dem zuständigen Ermittlungsrichter vorgeführt, welcher über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheidet.

Bei den Durchsuchungsmaßnahmen wurden verschiedene Beweismittel, wie Unterlagen, Smartphones usw. aufgefunden und sichergestellt. Die Auswertung der Beweismittel dauert an.

 

 

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