Waldbrandsaison startet ab 1. März

Feuer Gefahr von Waldbränden steigt mit Klimawandel

Ab dem 1. März informieren Sachsenforst und der Deutsche Wetterdienst wieder tagaktuell über die örtliche Waldbrandgefahr in Sachsen. Bis zum Oktober wird die Waldbrandgefahr für 31 sächsische Vorhersageregionen in fünf Gefahrenstufen berechnet und täglich bekanntgegeben. In den Regionen des sächsischen Tieflandes, die aufgrund der sandigen Böden und geringeren Niederschläge besonders durch Waldbrände gefährdet sind, startet parallel die kameragestützte Waldbrandüberwachung durch die Landkreise.

"Die Gefahr von Waldbränden steigt grundsätzlich mit dem zunehmenden Klimawandel", betont Landesforstpräsident Utz Hempfling. "Es sind nicht nur häufigere und extremere Hitze- und Dürrewellen zu erwarten, die die Zündbereitschaft in den Wäldern stark erhöhen. Auch abgestorbene Bäume in den Wäldern können die Brandlast teils erheblich steigern. Umso wichtiger ist es, den präventiven Waldbrandschutz zu stärken. Auch werden unter anderem Wundschutzstreifen entlang von stark befahrenen Straßen erneuert, Löschwasserteiche mit den zuständigen Brand-, Rettungs- und Katastrophenschutz-Behörden gepflegt und die Öffentlichkeit über Gefahren und richtiges Verhalten informiert.

 

Richtiges Verhalten schützt Wälder vor Waldbrand

Es gibt aber einen weiteren entscheidenden Faktor für die Waldbrandvorsorge: "Die allermeisten Waldbrände werden von Menschen verursacht", so Hempfling. 77 % der insgesamt 536 Waldbrände in den vergangenen Jahren sind auf den Menschen zurückzuführen. Natürliche Ursachen wie Blitzschlag waren nur zu fünf Prozent für die Brände ausschlaggebend. In den restlichen Fällen konnte die Ursache nicht geklärt werden. "Es ist fahrlässiges oder unvorsichtiges Verhalten, das die meisten Brände auslöst. Darum können alle Bürgerinnen und Bürger beim Waldbrandschutz mithelfen. Beachten Sie die Verhaltensregeln im Wald und melden Sie Waldbrände umgehend", sagt Hempfling.

 

So verhaltet Ihr euch richtig:

  •  In Sachsen ist der Umgang mit offenem Feuer im Wald und in dessen Nähe (bis in 100 Meter Entfernung) grundsätzlich ganzjährig verboten. Darunter fallen unter anderem das Rauchen und Grillen sowie das Zünden von Lagerfeuern.
  •  Neben offenem Feuer gehen auch Gefahren durch aufgeheizte Katalysatoren von abgestellten Fahrzeugen auf trockener Bodenvegetation aus.
  •  Die Zufahrtswege zu Waldgebieten müssen für Rettungsfahrzeuge freigehalten werden.
  •  Wer einen Waldbrand entdeckt, ist verpflichtet, unverzüglich einen Notruf abzusetzen. Durch das schnelle Eingreifen der Feuerwehr kann eine weitere Ausbreitung von Waldbränden in den meisten Fällen effektiv verhindert werden.
  • Bei den Waldbrandgefahrenstufen 4 und 5 ist große Vorsicht bei Waldbesuchen geboten oder ggf. auf einen Waldbesuch zu verzichten. Die Landkreise und kreisfreien Städte können in diesen Fällen den Zugang zu den Wäldern auch beschränken oder den Wald sperren.

Alle Informationen zur aktuellen Waldbrandgefahr und dem richtigen Verhalten können in der mobilen App "Waldbrandgefahr Sachsen" von Sachsenforst schnell, unkompliziert und kostenlos erhalten werden.

 

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