Auf Geldgeschenke in der Arbeitswelt besser verzichten

Kleine Aufmerksamkeit Menschen, die einem mit ihrem Job den Alltag erleichtern, eine kleine Freude bereiten: Das möchten viele Menschen gerade in der Vorweihnachtszeit. Doch nicht jedes Geschenk ist eine gute Idee.

Karten, Weihnachtsstollen, Kalender und Co: Besonders in der Vorweihnachtszeit werden oft kleine Aufmerksamkeiten verteilt, etwa an Briefträger, Beschäftigte in Pflegeheimen, Kindergärten oder in der Schule. Was sollte man beachten, wenn man ein Geschenk machen will?

Zunächst einmal: Besser kein Geld schenken. Sonst kommt man der Arbeitnehmerkammer Bremen zufolge "schnell in rechtliche Grauzonen". Was diejenigen, denen man eine kleine Aufmerksamkeit zukommen lassen will, überhaupt annehmen dürfen, hängt zudem davon ab, wo sie beschäftigt sind.

"In der freien Wirtschaft sind die Regeln unterschiedlich, weil es da meist nur interne Richtlinien gibt", heißt es in dem Beitrag. Für Menschen, die im öffentlichen Dienst arbeiten, seien die Regeln allerdings relativ streng. Geschenke im Wert von bis zu zehn Euro sind demnach noch in Ordnung. Übersteige der Wert die Grenze von 25 Euro, werde es kompliziert. Dabei sollte man beachten, dass man nicht zusammenlegen darf: Auch wenn gemeinsam geschenkt wird, bleibe diese Grenze bestehen.

Arbeitgeber können die Annahme von Geschenken verbieten

Gerade im öffentlichen Dienst komme sehr schnell der Verdacht der Vorteilsgewährung oder der Vorteilsannahme auf. Und das ist dann strafrechtlich relevant. Entscheidend sei, ob man in der Hoffnung schenkt, dass dadurch etwas bewirkt wird. Da könne es schon reichen, dass man sich auf der Karte "für die gute Zusammenarbeit" bedankt, so der Hinweis. "Den Eindruck, dass ein Geschenk gemacht wird, weil der Beamte gute Arbeit geleistet hat, gilt es unbedingt zu vermeiden."

Übrigens: Arbeitgeber können auch vertraglich festlegen, dass Beschäftigte gar nichts annehmen dürfen, auch keinen Kugelschreiber. Sehr großzügige Geschenke sollte man im Arbeitsleben aber generell eher nicht machen. Hier ist Zurückhaltung geboten, rät die Arbeitnehmerkammer Bremen.

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