Autobahn: Wann ich die Standspur nutzen darf

Halten und befahren? Auf dem Seitenstreifen rechts am Stau vorbei zur nahe gelegenen Ausfahrt rollen oder rechts ranfahren, um etwas aus dem Kofferraum zu holen? Sieht man auf der Autobahn zuweilen, aber ist das erlaubt?

Die rechts neben den Fahrspuren auf der Autobahn verlaufende Standspur ist nur für Notfälle reserviert. Autofahrer dürfen diesen Seitenstreifen ausschließlich bei Unfällen und Pannen benutzen - oder wenn die Polizei dazu auffordert. Auch auf einen weiteren Sonderfall weist die Prüforganisation Dekra hin: Wenn Signale oder Beschilderungen die Standspur explizit zum Befahren freigeben. Alle anderen Nutzungen sind verboten.

So gilt das für Rauch- und Pinkelpausen. Man darf sich auch nicht dort hinstellen, um etwa im Navi eine neue Route zu planen oder das Auto von einem verschütteten Getränk reinigen. Auch ist verboten, hier etwa bei Stau rechts vorbei zur Ausfahrt oder einem Parkplatz zu gelangen. Wer sich nicht an das Nutzungsverbot hält und dort unerlaubt fährt, hält oder parkt, muss mit Bußgeldern ab 55 Euro und je nach Schwere einem Punkt in Flensburg rechnen.

Warndreieck, Warnblinker und sich schnell in Sicherheit bringen

Wer dort mit einem mehrspurigen Fahrzeug hält - auch um anderen Hilfe zu leisten - muss sofort den Warnblinker anmachen und ein Warndreieck aufstellen. Ansonsten könne der Betreffende haften müssen, wenn ein Auffahrunfall passiert. Zudem muss vor dem Verlassen des Autos eine Warnweste angezogen werden.

Wichtig: Vom fließenden Verkehr geht besonders auf Autobahnen eine hohe Gefährdung aus. Alle Mitfahrenden im Auto sollten dort nicht sitzenbleiben, sondern aussteigen und sich hinter die Leitplanke in Sicherheit bringen.

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