Budgetplan: Was Studierende vor einem Umzug wissen sollten

Neues Studium, neues Zuhause Miete, Strom, Internet, Essen: alles Dinge, für die Kosten auf einen zukommen, wenn man fürs Studium von zuhause auszieht. So behältst du den Überblick beim Start in die Eigenständigkeit.

Studienstart: Das kann auch bedeuten, dass ein Umzug ansteht. Da fast überall die Mieten steigen und WG- und Wohnheimzimmer knapp sind, sollte man die Suche nach einer Bleibe so früh wie möglich beginnen, rät die Verbraucherzentrale NRW. Wer ein Wohnheimzimmer sucht, informiert sich am besten frühzeitig über die Anmeldeverfahren bei den Studierendenwerken.

Wichtig, sobald man fündig geworden ist: Einen genauen Blick auf die Kosten werfen. Mit dem Mietspiegel lässt sich prüfen, ob sich die Miete im zulässigen Rahmen bewegt, so die Verbraucherschützer. Ausmachen sollte sie zudem nicht mehr als ein Drittel des Budgets, das man zur Verfügung hat.

Nicht vergessen: Ein weiterer Kostenpunkt ist in der Regel der Strom. Hier ist es sinnvoll, Tarife verschiedener Anbieter zu vergleichen und Kündigungsfristen, Laufzeiten und mögliche Preiserhöhungen im Blick zu behalten. Gut zu wissen: Bewertungen auf Vergleichsportalen können von Provisionszahlungen oder Geschäftsbeziehungen abhängen. Am besten vergleicht man daher Preise auf verschiedenen Seiten und prüft diese beim Anbieter selbst.

Budgetplan aufstellen

Auch das gehört zum ersten eigenen Haushalt: Die eigenen Finanzen im Blick behalten. Um einen Überblick über die eigenen Ausgaben und Einnahmen zu bekommen, kann man diese in einem Haushaltsbuch oder einer Tabelle auflisten. Auch mit Hilfe des digitalen Budgetplaners der Verbraucherzentralen ist das möglich.

Insgesamt sollte man den Verbraucherschützern zufolge für Miete, Energiekosten, Internet- und Mobilfunktarif, Essen, Kleidung und Bücher übrigens mindestens ein Monatsbudget in Höhe des Bafög-Höchstsatzes einkalkulieren - aktuell sind das 934 Euro.

Priorität bei den Haushaltsausgaben sollten demnach existenzielle Ausgaben wie die pünktliche Zahlung der Miete und der Strom- und Heizkosten haben. Auch der monatliche Rundfunkbeitrag gehört dazu. Wer Bafög erhält, kann sich davon allerdings befreien lassen. Ob man einen Anspruch auf die staatliche Unterstützung hat, kann man vorab mit Hilfe sogenannter Bafög-Rechner auf den Webseiten vieler Studierendenwerke in Augenschein nehmen.

Gut zu wissen: Wer in ein neues Zuhause zieht, muss sich innerhalb von 14 Tagen beim Einwohnermeldeamt ummelden. Dafür ist nicht nur der Personalausweis nötig, sondern auch eine Wohnungsgeberbescheinigung. Diese bekommt man vom Vermieter. Ein Mietvertrag als Nachweis reicht allein nicht aus.

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