Die Temperaturen steigen und die Sonne begleitet uns über den Tag länger. Einige Menschen zieht es dabei in die Natur. Ein Spaziergang durch den Wald bleibt dabei nicht aus. Doch durch die Trockenheit, Dürre und Artenschutz gibt es einiges in der Natur zu beachten. BLICK.de gibt euch einen Überblick über die Regeln, die in den Wäldern gelten:
Rauchen und Feuer machen
Das Rauchverbot gilt ganzjährig in allen Wäldern. Dabei darf vor allem die Waldbrandstufe nicht außer Acht gelassen werden. Diese unterscheidet sich jedoch vom Wetter. Wer auf den aktuellen Stand der Waldbrandstufe hingewiesen werden möchte, kann sich auf der Sachsen-Waldbrand-Seite informieren. Offene Feuer sind an offiziell ausgewiesenen Feuerstellen erlaubt. Wenn Personen sich entscheiden, an nicht ausgewiesenen Stellen ein offenes Feuer zu machen, kann ein größerer Schaden entstehen. Um einen größeren Brand zu verhindern, sind offene Feuer in einem Abstand von 100 Metern zum Waldrand verboten.
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Die Stufe ändert sich für jeden Ort täglich und ist vom Wetter abhängig. Das Bild zeigt die Waldbrandgefährdung am 19. Mai. Foto: sachsen.de
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Offene Feuer sind an offiziell ausgewiesenen Feuerstellen erlaubt. Foto: Pixabay
Übernachten und Camping
Das Campen in Sachsen ist verboten. Dabei gelten keine Ausnahmen. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit einem Bußgeld rechnen. Jedoch kann man sich an den Wald- oder Grundstückbesitzer wenden. Wenn dieser eine Erlaubnis aushändigt, darf man legal campen. Für Naturschutzgebiete ist die Naturschutzbehörde zuständig.
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Das Campen in Sachsen ist verboten. Foto: Adobe Stock
Das Verlassen der Wanderwege
Das Wichtigste ist die Nichtbeeinträchtigung und das Schützen von Tieren und Pflanzen. Gesetzlich ist es aber nicht verboten, die Wanderwege zu verlassen. In der Sächsischen Schweiz regelt die Nationalparkordnung das Verbot der Wanderwege. Bei höheren Waldbrandgefahrenstufen sollten die Wanderwege allerdings nicht verlassen werden.
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Gesetzlich ist es nicht verboten, die Wanderwege zu verlassen. Foto: Pixabay
Die Mitnahme des Hundes
In Nationalparks wie in der Sächsischen Schweiz besteht Leinenpflicht. Auch sollte Rücksicht auf die Tiere genommen werden, die ihre Jungen zu Beginn des Frühlings und in der Setzzeit vom April bis August zur Welt bringen. Ihr Lebensraum sollte nicht eingeschränkt werden. Dabei bittet der Bund Sachsen, dass die Hunde auch bei Ausflügen im Wald angeleint werden.
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Im Wald besteht Leinenpflicht für den Hund. Foto: Adobe Stock