Diese Verkehrsregeln gelten an der Bushaltestelle

Nicht nur zum Schulbeginn Schulbus voraus? Für andere Verkehrsteilnehmer gelten dann besondere Vorschriften. Bei Verstößen drohen Strafen bis hin zu einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei.

Mit dem Ende der Sommerferien sind wieder Schulbusse unterwegs. Für alle anderen Verkehrsteilnehmer heißt das vor allem an Haltestellen, wo Schülerinnen und Schüler ein- und aussteigen: erhöhte Vorsicht. Jüngere Kinder könnten Geschwindigkeit von herannahenden Fahrzeugen noch nicht richtig einschätzen, teilt der Autoclub ACE mit und bringt die besonderen Verkehrsregeln im Zusammenhang mit Schulbussen in Erinnerung.

Fahrende Schul- oder Linienbusse mit eingeschaltetem Warnblinker dürfen nicht überholt werden. In der Regel nähern sie sich dann Haltestellen. Sobald der Bus beidseitig blinkend steht, dürfen Kraftfahrer vorbei, aber nur mit erhöhter Vorsicht, in Schrittgeschwindigkeit und mit ausreichend Seitenabstand. Das gilt auch für den Gegenverkehr, sofern die Fahrbahnen nicht baulich voneinander getrennt sind.

Geldstrafen ab 15 Euro

Strittig ist allerdings, was Schrittgeschwindigkeit genau bedeutet. Laut ADAC-Website ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) kein Wert festgelegt. Gerichte gingen meist von 5 bis 15 km/h aus.

Wie Verstöße geahndet werden, ist dagegen bekannt: Eine Überschreitung der Schrittgeschwindigkeit wird laut ADAC mit einem Verwarnungsgeld von 15 Euro geahndet.

Wer trotz Überholverbot am Bus vorbei fährt oder Fahrgäste behindert oder gefährdet, müsse mit einem Bußgeld von bis zu 70 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg rechnen. Für Busse privater Unternehmen oder Fernbusse gelten die Vorschriften laut ADAC übrigens nicht.

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