Kinderkonto: Überziehung ausgeschlossen

Früh übt sich Ist die Zeitschrift, der Pullover oder das PC-Spiel diesen Monat noch drin? Für den Nachwuchs ist es nicht immer leicht, sein Budget richtig einzuschätzen. Helfen kann ein eigenes Konto.

Was kann ich mir von meinem Taschengeld eigentlich alles leisten? Für Kinder sind die ersten Schritte im Umgang mit Geld oft gar nicht so leicht. Eltern können sie dabei unterstützen, indem sie offen über Finanzen sprechen und ihnen einen verantwortungsvollen Umgang mit Geld beibringen. Manche Erfahrungen müssen Kinder in der Praxis machen. Helfen kann ein sogenanntes Minderjährigenkonto.

Das hat grundsätzlich dieselben Funktionen wie ein normales Girokonto, kann also zum Einzahlen und Abheben sowie zum Bezahlen genutzt werden. Auch Daueraufträge und Überweisungen sind möglich. So können Heranwachsende selbstständig die ersten Schritte bei Finanzthemen machen.

Der Vorteil des Minderjährigenkontos:  Laut Bundesverband deutscher Banken (BdB) läuft das Konto ausschließlich auf Guthabenbasis, Kontoüberziehungen oder die Inanspruchnahme von Krediten sind ausgeschlossen - selbst mit Einwilligung der gesetzlichen Vertreter. Die Bank führt Überweisungen und Lastschriften nur aus, wenn das Konto ausreichend gedeckt ist. Auch Bargeld können Minderjährige nur unter der Voraussetzung abheben, dass noch ausreichend Taschengeld auf dem Konto ist.

Laut BdB bieten die meisten Banken solche Kinderkonten kostenlos an. Minderjährige können ein solches aber nicht alleine einrichten. Für die Eröffnung braucht es die Zustimmung der Eltern oder gesetzlichen Vertreter.

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