Mietwagen trotz Buchung verweigert: Wie man sich wehren kann

Ärger um Urlaubs-Auto Das Urlaubs-Auto ist gebucht, alles scheint organisiert. Doch obwohl die Rechnung schon bezahlt ist, kann es zu Problemen in der Ausgabestation kommen. Tipps zu richtigem Verhalten und Vorbeugung.

Der Mietwagen ist gebucht, doch am Urlaubsort verweigert die Mietstation die Herausgabe oder nötigt Kunden eine Zusatzversicherung auf: Solche Fälle häufen sich, teilt die Verbraucherzentrale Brandenburg mit. Sie rät, nach Möglichkeit vorab die Vertragsbedingungen genau zu lesen, um später nicht in die Misere zu kommen. Auch in Sachen Versicherungsschutz und Zahlungsmittel sollte man vorbereitet sein.

Denn: Vor Ort wird in den meisten Fällen eine Kreditkarte für die Kaution benötigt - selbst wenn Kunden den Mietwagen von zu Hause aus gebucht und mit einer Debit-Karte bezahlt haben, sagt Erk Schaarschmidt, Jurist bei der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB). Er rät, die Mietstation rechtzeitig vorab zu kontaktieren bzw. eine Kreditkarte vorsorglich dabei zu haben, um nicht ohne Mietwagen dazustehen.

Versicherungsschutz im Vorfeld buchen

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz empfiehlt sogar, schon von zu Hause aus für den richtigen Versicherungsschutz zu sorgen. Gut vorbereitet ist, wer ausgedruckte Policen mit auf Reisen und wichtige Stellen markiert hat. Ratsam sei eine Haftpflichtsumme von mindestens 50, besser 100 Millionen Euro sowie eine Vollkaskoversicherung.

Manchmal gibt es Gründe, dass ein Mietwagen entgegen dem ursprünglichen Plan doch nicht mehr gebraucht wird. Dann ist es ein Tipp von der Verbraucherzentrale in Potsdam goldwert: Mietwagen können in der Regel bis zu 24 Stunden vor Abholung noch kostenfrei storniert oder umgebucht werden.

Stehen Kundinnen oder Kunden aber am Schalter vor Ort, ohne die Vertragsbedingungen genau zu kennen, nutzten manche Ausgabestationen stressige Situationen auch aus: Zwar sei es ratsam bei Problemen Kontakt zum Vertrags- oder Vermittlungspartner aufzunehmen, so Schaarschmidt. "Doch die Courage, den Vermittler anzurufen, muss man erst einmal haben, wenn zehn andere in der Schlange hinter einem warten und die Kinder quengeln."

Wer unter Zugzwang zuvor nicht vereinbarte Bedingungen annehmen muss - etwa eine Zusatzversicherung-, sollte dies nur mit dem Hinweis "unter Protest und Vorbehalt" unterzeichnen. Es genügt diesen handschriftlich auf dem betreffenden Vertragsdokument festzuhalten. Dies könne spätere Rückforderungen erleichtern, so Schaarschmidt.

Ungewaschene und nicht reparierte Fahrzeuge

Denkbarer anderer Grund, aus dem Stationen Fahrzeuge nicht herausgeben, könnte laut dem Juristen sein: Es sind schlicht keine vorhanden - weil sie noch gereinigt werden müssen oder in der Werkstatt sind. "Dann wäre die Ausgabestation schadenersatzpflichtig", sagt Schaarschmidt.

Sein Rat: Wird der Wagen nicht herausgegeben, sollte man sich das "aus Nachweisgründen" schriftlich bestätigen lassen. "Aber nichts selbst unterschreiben, was man nicht versteht, etwa weil es in fremder Sprache formuliert ist." Es bestehe das Risiko, dass man auf seine Ansprüche verzichte.

Die Verbraucherzentrale Brandenburg weist außerdem darauf hin, dass Kreditkartenzahlungen per sogenanntem Chargeback über die eigene Bank oft innerhalb von 120 Tagen zurückgebucht werden können. Beim Lastschriftverfahren gilt eine Frist von acht Wochen nach Buchungsdatum.

Kommt es im Urlaub zum Unfall mit dem Mietwagen, muss immer die Polizei hinzugezogen werden, um den Versicherungsschutz nicht zu riskieren, unterstreichen die Verbraucherschützer aus Rheinland-Pfalz. Zu den Selbstverständlichkeiten zählt, dass man bei Übernahme des Fahrzeugs alle bereits vorhandenen Mängel dokumentiert.

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