Neues E-Auto kaufen: Alte Förderhöhe nur noch 2023 möglich

Bonus sinkt ab 1. Januar Wer ein E-Auto kaufen will, sollte versuchen, den Kauf und die Zulassung noch 2023 zu bewerkstelligen. Lohn der Eile: Die noch alten Förderungssätze beim Umweltbonus - ab 2024 gibt es weniger.

Sie wollen sich ein neues E-Auto kaufen? Ist der Entschluss gefallen und Sie haben das genaue Modell schon ausgewählt, können Sie mit etwas Eile unter Umständen Geld sparen. Darauf macht die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) aufmerksam.

Wer Kauf, Zulassung und Antragstellung noch 2023 schafft, profitiert noch von den aktuell gültigen maximalen Fördersummen von bis zu 6750 Euro.

Der Haken: Manche Modelle haben lange Lieferzeiten, so dass viele jetzt bestellte Autos erst 2024 ausgeliefert und zugelassen werden könnten. Es gelten aber stets die Förderbedingungen zum Zeitpunkt der Antragstellung, die erst nach der Zulassung möglich ist.

Zwar sagen einige Hersteller laut der Lohi weiterhin von sich aus die volle oder eine höhere Herstellerprämie zu. Doch finanziell rentabler sei eine Liefergarantie, welche die Neuzulassung noch in diesem Jahr garantiere.

Fördersummen und Förderbedingungen ändern sich

Der Umweltbonus setzt sich aus einem Anteil vom Hersteller und einem Bundesanteil inklusive Innovationsprämie zusammen. Die staatlich finanzierte Kaufprämie von bis zu 4500 Euro bei einem Neukauf wird ab dem 1. Januar auf 3000 Euro gesenkt. Somit reduziert sich auch die hälftige Zulage der Hersteller - bislang bis zu 2250 Euro - auf künftig 1500 Euro.

Aber nicht nur die Höhe der Fördersummen ändert sich: Ab 2024 werden Neufahrzeuge bis 45 000 Euro (Nettolistenpreis des Basismodells) gefördert, teurere gar nicht mehr. Aktuell gibt es bei einem Nettolistenpreis über 40 000 bis 65 000 Euro noch 3000 Euro an staatlicher Prämie und 1500 Euro vom Kfz-Hersteller. Bei bis zu 40 000 Euro sind es aktuell zusammen 6750 Euro.

Auch bei Kauf oder Leasing eines gebrauchten E-Fahrzeugs durch Privatpersonen kann unter Umständen der Umweltbonus in Anspruch genommen werden - auch hier sinken ab 2024 die Summen. Zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das auf seiner Homepage ausführliche Informationen bereitstellt.

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