Oft keine Gewährleistung für Mängel bei Immobilienkauf

Augen auf bei Besichtigung Feuchte Wände oder Abnutzungsspuren? Die Freude über den Hauskauf verfliegt schnell, wenn nach dem Einzug Probleme auftauchen. Wer dafür zahlen muss, kommt auf die Absprache an.

Wer ein altes Haus "gekauft wie gesehen" übernimmt, muss sich grundsätzlich selbst um die Mängelbeseitigung kümmern. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin. Solche Formulierungen im Kaufvertrag sprächen dafür, dass Verkäuferinnen und Verkäufer nicht für Mängel haften und diese auch nicht extra anzeigen müssen.

Alle Fehler und Macken, die Käuferinnen und Käufer bei der Besichtigung des Hauses hätten bemerken können, müssen sie im Nachhinein selbst in Ordnung bringen. Darunter fallen laut VPB zum Beispiel feuchte Wände.

Erhebliche Mängel dürfen nicht verschwiegen werden

Es gebe aber eine Ausnahme, so der VPB: Wenn Verkäuferinnen und Verkäufer von versteckten Mängeln wissen, die das Gegenüber vom Kauf abhalten könnten, müssen sie darauf aufmerksam machen. Zu solchen gravierenden Mängeln gehören etwa Asbest im Haus oder Schwammbefall. Auch der Verdacht auf einen Blindgänger auf dem Nachbargrundstück müsse offenbart werden.

Wenn Eigentümerinnen und Eigentümer solche Probleme vorsätzlich verschweigen, müssen sie die Fehler im Nachhinein daher doch beseitigen. Im Extremfall könne der Hauskauf sogar rückabgewickelt werden, teilt der Verband mit.

Fragen stellen lohnt sich

Wer sich für einen Bestandsbau interessiert, sollte dessen Verkäufer dem Verband zufolge mit Fragen löchern. Der Grund: Der Verkäufer müsse diese offen beantworten und dürfe nichts verschweigen.

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