So bekommen Bahnkunden bei Streik ihr Geld zurück

Verspätung, Ausfall, Deutschlandticket Die Lokführer wollen erneut streiken. Hunderte Zugverbindungen fallen dann aus, in Fernzügen drohen Überfüllung und Verspätungen. Welche Rechte haben Sie als Fahrgast bei einem Streik und wie bekommen Sie Ihr Geld zurück, wenn Sie verspätet oder gar nicht ans Ziel kommen?

Fernzüge werden ausfallen, S-Bahnen oft nur im Stundentakt fahren, die Ankunft am Zielort erfolgt verspätet oder gar nicht. Wer in kommenden Tagen mit der Bahn reist, braucht ein dickes Fell. Denn der neue, für die Nacht von Mittwoch auf Donnerstag angekündigte und 35 Stunden währende Streik der Lokführergewerkschaft GDL wird vor allem auf dem Rücken der Fahrgäste ausgetragen. Weitere unangekündigte sollen folgen. Doch welche Rechte haben Bahnkunden, die von einem Streik betroffen sind und wie bekommen Sie ihr Geld im Falle eines Zugausfalls oder bei einer deutlich verspäteten Ankunft zurück?

Die Deutsche Bahn bemüht sich nach eigener Aussage, die Unannehmlichkeiten für Reisende, so gut es geht, in Grenzen zu halten. So entfällt beispielsweise die Zugbindung während des Streiks. Heißt: Sie können ihr bereits gekauftes Ticket auch für einen anderen Zug nutzen, der Sie an Ihr Ziel bringt, auch wenn dieser eine andere Strecke nimmt. Sitzplatzreservierungen können kostenlos storniert werden.

Zudem haben Sie auch die Möglichkeit, mit einem Nahverkehrsticket auf einen ICE oder einen EC umzusteigen, wenn Ihre Zugverbindung ausfällt. Dann müssen Sie zwar zunächst selber für den höheren Fahrpreis aufkommen, können sich diese Mehrkosten aber zurückerstatten lassen. Diese Regelung gilt jedoch nicht beim Deutschlandticket oder Sparangeboten.

Wie bekommen Bahnkunden bei einem Streik ihr Geld zurück?

Fällt Ihre Zugverbindung wegen des Streiks aus oder ist absehbar, dass Ihr Zug mit mindestens 60 Minuten Verspätung an Ihrem Reiseziel ankommt, können Sie Ihr Ticket kostenlos stornieren und erhalten den gesamten Ticketpreis zurück. Das gilt auch, wenn Ihre Reise eine oder mehrere Anschlussfahrten enthält, aber nur eine dieser Verbindungen ausfällt. Den Ticketpreis können Sie sich dann in einem DB-Reisezentrum erstatten lassen oder Ihr Ticket gegen einen entsprechenden Gutschein eintauschen.

Haben Sie Ihre Fahrkarte online gebucht, können Sie auch über Ihr Kundenkonto oder in der Bahn-App ein Antragsformular zur Erstattung des Ticketpreises ausfüllen.

Geld zurück bei Verspätungen

Haben Sie das Glück, dass Ihr Zug nicht vom Streik betroffen ist, oder wenn Sie auf eine andere Zugverbindung ausweichen können, haben Sie Anspruch darauf, dass Sie den Ticketpreis zumindest teilweise erstattet bekommen, wenn der Zug, mit dem Sie fahren, mit mindestens 60 Minuten Verspätung an Ihrem Zielbahnhof eintrifft. Dann können Sie 25 Prozent des Ticketpreises zurückfordern, bei einer Verspätung von 120 Minuten können Sie sich den halben Preis erstatten lassen.

Wichtig hierbei ist, dass Sie die Verspätung belegen können. Lassen Sie sich deshalb immer die Verspätung von einem Zugbegleiter oder einer Zugbegleiterin schriftlich belegen. Bei der Deutschen Bahn sind dafür Verspätungsbescheinigungen online oder im DB-Reisezentrum erhältlich. Auch kann es nicht schaden, die Verspätung auf der Anzeigentafel mit dem Smartphone abzufotografieren oder Screenshots von Verspätungsanzeigen in der App zu machen.

Geld zurück bei Deutschlandticket

Auch wenn Sie mit einem Deutschlandticket reisen, haben Sie einen Anspruch auf eine Entschädigung. Ab einer Verspätung von einer Stunde erhalten Sie ebenfalls Geld zurück. Allerdings nur 1,50 Euro pro Fahrt. Zudem zahlt die Deutsche Bahn solche Entschädigungen erst ab einem Mindestbetrag von vier Euro aus. Das bedeutet, Sie müssen Verspätungen "sammeln".

Bahn zahlt Taxi oder Hotelzimmer

Unter Umständen können Sie sich auch eine Fahrt mit dem Taxi von der Deutschen Bahn erstatten lassen. Das ist möglich, wenn die Ankunft am Zielbahnhof zwischen 0 und 5 Uhr liegt und der Zug mindestens eine Verspätung von 60 Minuten hat. Oder wenn die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages ausfällt und Sie bis Mitternacht ohne Taxi nicht mehr an Ihr Ziel gelangen. Der Höchstbetrag für die Erstattung von Taxi kosten liegt bei 120 Euro.

Des Weiteren haben Sie Anspruch auf eine Übernachtungsmöglichkeit, wenn aufgrund eines Zugausfalls oder einer Verspätung die Fortsetzung der Reise am selben Tag nicht mehr möglich ist. Hierfür muss die Bahn Ihnen entweder eine Übernachtungsmöglichkeit stellen, oder die Kosten für eine angemessene Übernachtung übernehmen, sofern sie Ihnen keine Übernachtungsmöglichkeit stellen kann.

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