Unfall im Winter: Was Autofahrer jetzt tun müssen

Schnee, Glatteis und Co. Schneeberge, rutschige bis eisglatte Straßen - im Winter kracht es häufiger mal. Gut, wenn es dann beim Blechschaden bleibt - aber der ist auch ärgerlich. Wie reagieren Autofahrer danach richtig?

Oh! Der vorne bremst, man selbst auch - steht voll auf dem Pedal. Doch zu spät - rumms. Bei winterlichen Straßenverhältnissen ist höchste Vorsicht angesagt. Doch was tun, wenn’s trotzdem kracht? Der Auto Club Europa (ACE) gibt Tipps.

Unfallstelle absichern und - falls nötig - Hilfe organisieren

Die Unfallstelle mit Warnblinkern absichern, hat oberste Priorität. Zunächst mit angezogener Warnweste das Warndreieck aufstellen. Hat es Verletzte gegeben? Dann den Notruf 112 wählen und Erste Hilfe leisten. Die Polizei muss dann nicht noch gesondert alarmiert werden.

Unfall ohne Verletzte - Polizei ja oder nein?

Bei Unfällen ohne Verletzte und mit geringem Sachschaden ist die Polizei nicht zwingend notwendig. Die Unfallbeteiligten können den Vorgang unter sich klären. Dazu alle notwendigen Daten austauschen, damit der Schaden im Nachgang reguliert werden kann.

Wenn aber einer der Beteiligten Unterstützung durch die Polizei wünscht, kann diese über die nächstgelegene Dienststelle gerufen werden, um den Notruf nicht unnötig zu blockieren. Deren Kontaktdaten sind, je nach Unfallort, online zu finden. Wenn nicht, bleibt alternativ nur die 110.

Der Notruf 110 sollte aber immer in folgenden Fällen gewählt werden:

  • Bei hohem Sachschaden
  • Wenn eine größere Unfallstelle abgesichert werden muss und das nicht mehr gefahrlos in Eigenregie möglich ist
  • Es Streit mit Unfallbeteiligten gibt
  • Man nicht der Halter des Autos ist - etwa bei einem Mietwagen
  • Man bei einem Beteiligten Alkohol vermutet

Den Unfall mit der Kamera dokumentieren und Daten sammeln

Wichtig, auch für die Schadensregulierung der Versicherung: Die Unfallspuren bestmöglich dokumentieren. Mindestens aber die Endstellung der Autos aus allen Perspektiven fotografieren. Dabei nicht das Auto des Unfallgegners samt Nummernschild vergessen.

Wie schnell muss der Unfallort geräumt werden?

Beim Fotografieren der Endstellung und zum Räumen gibt es keine gesetzlichen Vorgaben, äußert sich Felix Müller-Baumgarten als Jurist und Verkehrsrechtsexperte beim ACE. Bei Bagatellschäden sei die Unfallstelle möglichst schnell zu räumen, aber die Beweissicherung ist keine unnötige Verzögerung. "Die Grenzen sind dort, wo man sich oder andere gefährdet. Sollte eine Beweissicherung nicht ohne Risiko möglich sein, sollte besser verzichtet werden."

Ist Zeit oder Platz genug, können weitere Unfallspuren dokumentiert werden, zum Beispiel Bremsspuren. Die dafür sonst gebräuchliche Kreide versagt auf Schnee und Matsch. Tipp: Bremsspuren im Schnee mit farblichen Utensilien wie Taschentüchern, Zigarettenschachteln oder Wollschals markieren.

Nicht vergessen: Namen und Anschriften der Unfallbeteiligten sowie die von etwaigen Zeugen aufnehmen. Auch Name und Anschrift der Versicherung des Verursachers sowie die Versicherungsnummer notieren.

Im Zweifel die Polizei rufen

Wenn die Schuldfrage nicht klar ist, rät der ACE zum Hinzuziehen der Polizei. Zum Hergang sind wahrheitsgemäße Angaben gefragt. Aber man sollte auf eine Wertung verzichten, rät der Club. Das heißt auch: Verzichten Sie uneingeschränkte und pauschale Schuldeingeständnisse.

Daher sollten auch keine Erklärungen unterschrieben werden, die zum Beispiel lauten: "Ich bin allein verantwortlich für den Unfall und werde für sämtliche Schaden am Fahrzeug von xyz aufkommen" oder "Die Schäden am Fahrzeug xyz wurden allein durch mich verursacht".

Mit solchen Formulierungen wird laut ACE dem eigenen Versicherer die Möglichkeit genommen, sowohl Unfallursache und das Verschulden als auch die Plausibilität der Schäden zu klären.

Erklärungen wie "Ich bin gegen das geparkte Fahrzeug gefahren und habe damit einen Schaden am Fahrzeug xyz verursacht" seien dagegen unproblematisch. Falls die Möglichkeit besteht, selbst einen Unfall mitverursacht zu haben, sollte auch vorsorglich eine Schadensmeldung an die eigene Versicherung gehen. Diese prüfe dann eine Verantwortlichkeit und wartet auf eine Schadensanzeige der Gegenseite.

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