Wann ein Auto als Neuwagen gilt - und wann nicht mehr

Verkehrsclub klärt auf Wann zählt ein Auto noch als Neuwagen? Diese vermeintlich einfache Frage birgt mehr Facetten, als man vermuten würde.

Ein Neuwagen ist ein fabrikneues Fahrzeug ohne Vorbesitzer. So weit, so klar. Oder?

Schon der Begriff "fabrikneu" bedarf einer Erklärung: Zwischen Herstellung des Autos und Kaufvertragsabschluss dürfen nach Angaben des Auto Club Europa (ACE) dann nicht mehr als zwölf Monate vergangen sein. Außerdem darf es in der Zwischenzeit keinen Modellwechsel durch den Hersteller gegeben haben - es wird also unverändert weitergebaut. Und es dürfen keine standzeitbedingten Mängel bestehen.

Diese Kriterien hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil genannt (Az.: VIII ZR 227/02).

Die Frage, ob es sich noch um einen Neuwagen handelt, ist mit Blick auf die Laufzeit der Herstellergarantie und auch auf die gesetzliche Gewährleistung wichtig - letztere beträgt bei Neuwagen laut ACE zwei Jahre, während sie bei Gebrauchten auf ein Jahr gekürzt werden kann.

Ausgestellt und vorgeführt

Auch ein Ausstellungsauto ist mitunter nicht mehr als Neuwagen zu bezeichnen, da es von Interessenten angefasst und probegesessen werden könne, so der ACE. Das Amtsgericht München hatte einer Käuferin in so einem Fall eine Kaufpreisminderung von 1000 Euro bei einem Oberklasseauto zugesprochen (Az.: 271 C 8389/21).

Generell gilt: Stellt sich im Nachgang heraus, dass ein gekauftes Fahrzeug - anders als im Autohaus angepriesen - nicht fabrikneu war, können Käuferinnen und Käufer laut ACE Gewährleistungsrechte geltend machen. Konkret kann das bedeuten: Preisminderung, Schadenersatz oder auch Rücktritt vom Kaufvertrag.

Übrigens: Vorführwagen dürften ebenfalls nicht als Neuwagen verkauft werden, weil sie schon auf den Händler zugelassen und in der Regel für Probefahrten im Einsatz waren, so der ACE.

Normal für Neuwagen seien bis zu zehn Kilometer auf dem Tacho. Denn jedes Auto lege bereits bis zur Auslieferung eine gewisse Strecke zurück - etwa durch Verladung oder abschließende Checks.

Ein Vorbesitzer und dennoch neu?

In diesem Zusammenhang muss man noch auf Tageszulassungen als Sonderfall hinweisen. Davon spricht man, wenn ein Auto für einen oder wenige Tage auf den Händler zugelassen wurde und weniger als zehn Kilometer auf dem Tacho hat, so der ACE.

Obwohl das Auto damit einen Vorbesitzer hat, gilt es dennoch in der Regel als Neufahrzeug. Voraussetzungen dafür seien: Es ist mängelfrei und zwischen Zulassung und Verkauf liegen maximal zwölf Monate.

Wichtig zu wissen: Tageszulassungen können laut ACE je nach Hersteller die Laufzeit der Neuwagengarantie verkürzen. Außerdem müssten diese Fahrzeuge schon zwei Jahre nach der Zulassung durch den Käufer zum ersten Mal zur Hauptuntersuchung (HU) - sonst sind es bei Neuwagen drei Jahre bis zur ersten Pflicht-HU.

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