Mietparteien dürfen ab jetzt selbst über Kabel-TV entscheiden

Gesetzesänderung Ab 1. Juli darf TV-Gebühr nicht mehr in Nebenkosten eingerechnet werden

Plauen. 

Plauen. Zum 1. Juli 2024 entfällt im Rahmen einer bundesweiten Gesetzesänderung die Pflicht, Kabel-TV über die Mietnebenkosten zu bezahlen.

"Sammelinkasso" entfällt

Das heißt, in Deutschland benötigen bald viele Haushalte einen eigenen TV-Vertrag, weil sie nicht mehr auf das bisherige "Sammelinkasso" des Vermieters angewiesen sind. Allerdings muss man dazu noch wissen, dass vornehmlich in den alten Bundesländern das "Sammelinkasso" praktiziert und jetzt vom Gesetzgeber abgeschafft wurde. Weil es daher einige Verunsicherungen gibt, empfehlen die Sachverständigen, sich zu informieren.

Wer sich nicht kümmert, kann nicht fernsehen

Das Unternehmen Hifiboehm ist an zehn Standorten in der Region Ansprechpartner. Marketingleiterin Susan Schreck bestätigt die Sachlage: "Es sind noch ein paar Wochen Zeit. Aber im schlimmsten Fall kommt kein TV-Signal mehr beim Kunden an und der verpasst dann seine Lieblingsserie", schmunzelt Susan Schreck und verweist auf die vielen Möglichkeiten, die es gibt. "MagentaTV bietet zum Beispiel für jeden Nutzer den passenden Tarif und vereint dann zwei Welten: Alle TV-Sender gibt es in HD-Qualität und auch die Streaming-Dienste.

12,5 Millionen Haushalte bezahlen Kabel-TV über Mietnebenkosten

"Es kann also ab sofort jeder selbst entscheiden, wie er TV schaut", zeigt Susan Schreck eine Möglichkeit auf. Fest steht: Mindestens 12,5 Millionen Haushalte bezahlen derzeit für Kabel-TV über ihre Mietnebenkosten. Diese Mieterinnen und Mieter müssen auf jeden Fall etwas tun, wenn sie nicht in die Röhre gucken wollen. "Momentan können viele Kunden ihr TV-Paket neun Monate lang für 0 Euro erhalten und danach kostet es 10 Euro pro Monat. Der Kunde spart dabei die Satellitenschüssel, die bekanntlich wetterabhängig ist und nicht in jeder Gegend von Vorteil oder gar erlaubt ist. Außerdem spart man die jährlichen Kosten für die HD+-Karte, die mittlerweile auch 90 Euro kostet", fügt Susan Schreck hinzu.

Was können Streamingdienste?

Viele Kundinnen und Kunden fragen sich jetzt natürlich: Welchen Vorteil habe ich durch die Streamingdienste und was kostet das? Susan Schreck erklärt dazu: "Wenn man mal keine Lust hat auf Free-TV, kann man einfach auf seine persönliche Videothek umschalten und ganz viele Serien, Filme, Dokumentationen oder Shows anschauen. Solche Pakete sind auch bei uns erhältlich." Zu beachten ist: Pakete mit Streaming-Diensten haben einen Preisvorteil gegenüber der direkten Einzelbuchung wie zum Beispiel bei Netflix.

Haushalte können ab jetzt selbst entscheiden

Das heißt in der Zusammenfassung: Mit wenig finanziellem Aufwand gegenüber der bisherigen HD-Karte kann der Haushalt selbst entscheiden, was man anschaut und vor allem zu welcher Tageszeit. Das Ganze ist auch nutzbar, wenn der Haushalt noch an seinen alten DSL-Anbieter gebunden ist. Janos Dassler hat bereits etliche Kundinnen und Kunden beraten zu diesem Thema: "Hifiboehm ist in allen seinen Telekommunikations-Shops Ansprechpartner, wenn es um das Fernsehen der Zukunft geht. Wir lassen niemanden ohne TV-Signal hängen und kümmern uns. Wahlweise innerhalb Plauens und Umgebung auch mit Installationstermin von unseren Technikern, wenn gewünscht", verspricht Janos Dassler.

Sammelinkasso endet am 1. Juli 2024

Rückblick: Die Vermietungen konnten die Kosten für Kabel-TV bisher im sogenannten Sammelinkasso - also unabhängig von einer tatsächlichen Nutzung - auf all ihre Mietparteien umlegen. Wollte ein Haushalt einen anderen TV-Anbieter nutzen, musste er für diesen zusätzlich bezahlen, weil die Kabel-TV-Gebühren fester Bestandteil der Mietnebenkosten waren. Das ändert sich ab 1. Juli 2024. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Vermietungen die Kosten für Kabel-TV nicht mehr pauschal umlegen. Haushalte können damit ihren TV-Anbieter frei wählen. Dazu muss mit dem Wunsch-TV-Anbieter ein Einzelvertrag abgeschlossen werden.

Keine Hektik machen!

Wichtig: Es muss jetzt niemand in Panik verfallen. Zum einen gibt es gerade in den neuen Bundesländern ganz viele Vermietungen, die kein Sammelinkasso durchgeführt haben. Dort ändert sich gar nichts. Dort, wo das Sammelinkasso derzeit noch läuft, ist keine Kündigung des bisherigen Kabel-TV erforderlich. Viele Kabelnetzbetreiber sind jetzt bereits dabei, ihre Kunden in neuen 24-Monats-Einzelverträgen zu binden. Von der gesetzlich garantierten Wahlfreiheit des TV-Anbieters wissen viele Kundinnen und Kunden noch nichts. Genau deshalb macht es Sinn, sich über die vielen Möglichkeiten in Ruhe zu informieren.

 

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